Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Verkehrs- und Sicherheitskonzept zum Landesfest (Archiv)

Foto: Pressekonferenz zum Verkehrs- und Sicherheitskonzept
Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner des Festgebietes erhalten die Bürgerinformation per Posteinwurf.

Auf der Pressekonferenz am 12. August 2010 im Rathaus wurde das Verkehrs- und Sicherheitskonzept zum Landesfest vorgestellt. Frau Heike Voigt, Leiterin des Fachbereiches Ordnung, Brandschutz und Bürgerangelegenheiten sowie Leiterin der AG Verkehr und Sicherheit gab nähere Erläuterungen zu den Themen, wie zum Beispiel Brandschutz, Rettungskräfteeinsatzsicherung, Parksituation ect. Dieses Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz und der Agentur CompactTeam entwickelt.

Der Zeitplan für Sperrungen und Halteverbote wird hier als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt.

Planen Sie, wenn möglich, ein autofreies Wochenende ein und genießen Sie die großartige Atmosphäre des Landesfestes beim Flanieren durch die Stadt!

  • Das in der Karte dargestellte Festgebiet wird in der Zeit von Freitag, den 3. September ab 14 Uhr bis Sonntag, den 5. September 24 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr komplett gesperrt sein. Dies betrifft auch die Stadtbrücke und damit verbunden den Grenzübergang nach Polen.
  • Aus organisatorischen Gründen und wegen der umfangreichen Vorbereitungsaktivitäten im Festgelände sind weitere Straßen der Stadt Schwedt/Oder am Sonntag zum Festumzug von Verkehrseinschränkungen betroffen.

Regelungen für das Festgebiet

Ab Freitag, den 03.09.2010, 14:00 Uhr bis Sonntag, den 05.09.2010, 24:00 Uhr, ist das Befahren des Festgebietes für Bewohner und Dienstleister grundsätzlich nicht mehr möglich. Das Fahrradfahren ist im gesamten Festgebiet nicht erlaubt. Hunde sind an der Leine zu führen. 

Ersatzparkmöglichkeiten und Parkkarten für Bewohner des Festgebietes

Bewohner des Festgebietes bzw. Bewohner, die aufgrund der notwendigen Halteverbote ihre Parkflächen nicht nutzen können, haben die Möglichkeit, sich beim Bürgerbüro der Stadt Schwedt/Oder eine Bewohnerkarte B abzuholen, die als Parkerlaubnis für kostenlose Ersatzparkflächen während der Sperrung gilt. Dies ist der „Parkplatz am Kosmonaut“. Mit der Karte B kann auch auf dem Besucherparkplatz Freifläche an der „Friedrich-Engels-Straße“ kostenlos geparkt und der Shuttle-Service genutzt werden. Die Bewohnerkarten B sind ab 17. August 2010 im Bürgerbüro der Stadt Schwedt/Oder, Rathaus Haus 2, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, Zimmer 218, Telefon 03332 446-777 zu folgenden Öffnungszeiten erhältlich: Dienstag und Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros sind auch unter der E-Mail-Adresse brandenburgtag2010.stadt@schwedt.de zu erreichen.

Zufahrtsberechtigung in die gesperrten Gebiete für Dienstleister

Dienstleister können ausschließlich in dringenden Fällen eine Einfahrtsgenehmigung erhalten (z. B. Pflegedienste, Krankenversorgung, Lieferverkehr, Müllentsorgung, technische Notdienste, Gas/Wasser/Elektro/Telefon). Als Einfahrtsgenehmigung gilt die Karte D, die ab 17.08.2010 im Bürgerbüro der Stadt Schwedt/Oder, Rathaus Haus 2, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, Zimmer 218, Telefon 03332 446-777 erhältlich ist.

Umgesetzte Fahrzeuge

Um den reibungslosen Ablauf und die Sicherheit des Festes nicht zu gefährden, werden Fahrzeuge, die im Park- bzw. Halteverbot stehen, kostenpflichtig umgesetzt. Die Abstellflächen für umgesetzte Fahrzeuge befinden sich auf der Freifläche an der Friedrich-Engels-Straße. Betroffene Fahrzeughalter können den Standort ihres umgesetzten Fahrzeuges unter Angabe des Kennzeichens unter Telefon 03332 446-208 erfragen. 

Busse und Taxis

Alle Buslinien verkehren bis Freitag, den 03.09.2010, 14:00 Uhr nach Fahrplan. Ab 14:00 Uhr tritt ein Umleitungsfahrplan in Kraft. Diesen finden Sie ab 17. August 2010 auf der Internetseite der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft mbH (UVG) unter www.uvg-online.com. Zusätzlich wird das Unternehmen im Vorfeld Flyer verteilen. Weitere Auskünfte zum Busverkehr an diesem Wochenende erhalten Sie telefonisch unter den Rufnummern 03332 418018 oder 03332 442615. Taxis sind unter den bekannten Rufnummern 03332 411000 oder 03332 510836 zu erreichen. Mehr

Besucherparkplätze

Für Gäste des BRANDENBURG-TAGes, die mit dem eigenen PKW anreisen, steht ein Besucherparkplatz zur Verfügung. Er befindet sich auf der Freifläche an der Friedrich-Engels-Straße. Die Parkgebühren für ein Fahrzeug betragen 3 Euro pro Tag. Es besteht eine Busverbindung zum Festgelände. Für Inhaber eines Parkplatztickets ist die Fahrt zum und vom Festgelände unentgeltlich. Die Busse verkehren in Spitzenzeiten im 5 Minuten Takt. 

Parkplätze für Gäste mit Behinderungen

Der Parkplatz Freifläche an der Friedrich-Engels-Straße bietet ausgewiesene Stellplätze für Gäste mit Behindertenparkausweis, der Shuttleverkehr ist ebenfalls behindertengerecht ausgerüstet. Bitte den Behindertenparkausweis mitführen und von außen gut sichtbar im Fahrzeug auslegen. 

Stadtbrücke

Vor, während und nach der Abendgala ist es notwendig, am 04.09. 2010 in der Zeit von 17:00 bis 23:00 Uhr die Stadtbrücke aus sicherheitstechnischen Gründen vollständig zu sperren. Die Shuttlebusse aus und nach Polen verkehren am 04.09. 2010 in der Zeit von 16:00 bis 23:00 Uhr nicht. Ab 23:00 Uhr fährt der Shuttlebus bis 01:00 Uhr nach Polen zurück.

Wir wollen eine gute Gastgeberstadt sein!

Schwedt/Oder wird an diesem Wochenende zur Landeshauptstadt und zum Mittelpunkt des Medieninteresses. Ein gelungenes Fest ist die beste Werbung für unsere Heimatstadt. Unsere Gäste werden Schwedt/Oder lange Zeit in guter Erinnerung behalten. Der BRANDENBURG-TAG stellt in jeder Hinsicht eine Ausnahmesituation dar, der wir mit großer Freude, aber auch mit uckermärkischer Gelassenheit begegnen möchten. Lassen Sie uns gemeinsam die Gäste in Schwedt/Oder herzlich willkommen heißen! 

Downloads

Karte Festgebiet (PDF, nicht barrierefrei)