Einschulung
Mit der Einschulung beginnt ein neuer Lebensabschnitt für Schulkind und Eltern. Der Alltag der Familie ändert sich. Aufregende Zeiten stehen bevor. Ihr Kind geht einen weiteren Schritt in Richtung Selbstständigkeit.
Schulanmeldung
In welcher Grundschule Sie Ihr Kind anmelden, richtet sich nach der Einordnung Ihrer Adresse in einen Schulbezirk.
Eltern mit schulpflichtigen Kindern werden durch eine öffentliche Bekanntmachung, die in der Regel im Monat Dezember im Amtsblatt veröffentlicht wird, zur Anmeldung aufgefordert. Die Termine zur Schulanmeldung werden ebenfalls öffentlich bekannt gegeben. Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat der zuständigen Grundschule.
Sprachstandsfeststellung
Alle Eltern sind verpflichtet, eine Sprachstandsfeststellung bei ihrem Kind durchführen zu lassen. Diese Sprachstandsfeststellung wird durch ausgebildete Fachkräfte in den Kindertagesstätten durchgeführt. Besucht Ihr Kind keine Einrichtung, melden Sie sich bei der Schulleitung der Schule, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Schule berechtigt, das zuständige Jugendamt zu informieren.
Informieren Sie sich rechtzeitig und umfassend, so dass einer freudigen Einschulungsfeier nichts mehr im Wege steht.