Städtebauliche Satzungen
Städtebauliche Satzungen nach § 34 BauGB regeln im Wesentlichen die Abgrenzung des für eine Bebauung vorgesehenen „Innenbereiches“ zum „Außenbereich“. Letzterer soll grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. Die Stadt Schwedt/Oder verfügt über solche Satzungen vor allem im Bereich der einzelnen Ortsteile.
Für weitere Informationen und Einsicht in die Plandokumente stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Fachbereich 3, Abteilung Stadtplanung in der Alten Fabrik, gern zur Verfügung.
Hinweis: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit!
