Sterbefall
Wenn man von einem lieben Menschen oder Verwandten durch den Tod getrennt wird, kommt zu dem schmerzlichen Verlust noch die Last der Bestattung und der Behördengänge hinzu.
Die nachfolgende Checkliste zeigt Ihnen, mit wem Sie alles Absprachen treffen müssen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und nicht jeder Hinweis wird für Sie zutreffen. Vieles nimmt Ihnen auch das Bestattungsinstitut ab.
Checkliste:
- Bestattungsunternehmen: Absprache für die Bestattung (in jedem Fall)
- Pfarrer bzw. Redner: individuelles Gespräch zur Grabrede
- Absprache mit weitere Dienstleistern: Drucksachen, Grabschmuck, Musik, Anzeigen, Essen u. a.
- Krankenkasse: Benachrichtigung über den Tod (in jedem Fall)
- Meldebehörde: Änderung der Lohnsteuerkarte des Hinterbliebenen
- Staatsanwalt: Freigabe zur Bestattung (bei nicht natürlichem Tod)
- Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Berufsverbände: Benachrichtigung über den Tod
- Nachlassgericht: Übergabe des Testamentes für die Testamentseröffnung, Beantragung des Erbscheines
- Rentenversicherungsträger: Rente abmelden bzw. Beantragung von Hinterbliebenenrenten
- Führerscheinstelle, Gewerbeamt: Abmeldung
- Versicherungen: Beantragung von Versicherungsleistungen bzw. Abmeldungen
- Arbeitgeber: Benachrichtigung über den Tod (Restlohn oder Gehalt auszahlen lassen)
- Berufsgenossenschaft: Benachrichtigung über den Tod bei Berufsunfall oder -krankheit
- Vermieter: Kündigung der Wohnung
- Abfallentsorger: Abmeldung oder Änderungsmeldung zur öffentlichen Abfallentsorgung, Sperrmüllentsorgung
- Telefonanbieter: Kündigung des Festnetzanschlusses
- Erbe oder Nachkomme: Haushaltsauflösung
- Bank, Sparkasse, Bausparkasse: Benachrichtigung über den Tod, Sperrung des Kontos, Auflösung des Kontos
- Finanzamt: vorzeitiger Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuerveranlagung möglich (meist nur bei ledigen Verstorbenen sinnvoll)
- Bundesagentur für Arbeit: Abmeldung des Leistungsbezuges bzw. Neubeantragung für Hinterbliebene
- Wohngeldbehörde: Abmeldung des Wohngeldes bzw. Beantragung von neuem Wohngeld für Hinterbliebene
- Jobcenter Uckermark bzw. Sozialamt: Änderungsmeldung bzw. Abmeldung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bzw. nach dem SGB II
- Kindertagesstätte: Benachrichtigung über den Tod bzw. Meldung für die Änderung der Kitagebühr eines Geschwisterkindes (bei Ableben eines Kindes)
- Schule, Jugendamt: Benachrichtigung über den Tod (bei Ableben eines Kindes)
- Bundeselterngeldstelle: Abmeldung von Elterngeld (beim Ableben eines Kindes)
- Kindergeldkasse oder Arbeitgeber im öffentlichen Dienst:
Abmeldung des Kindergeldes (beim Ableben eines Kindes) - BAföG-Stelle: Benachrichtigung über den Tod
- Vereine, Verbände, Parteien: Abmeldung
- Verwandte, Freunde: Benachrichtigung über den Tod