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Aufstellungs­verfahren

Im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) folgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eines Flächennutzungsplanes konkreten gesetzlichen Regelungen und Verfahrensschritten. Zentraler Bestandteil innerhalb dieses Verfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wie Medienträger und Behörden.

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