Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Schöffen gesucht in Schwedt/Oder und Pinnow (Archiv)

Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Landgericht Neuruppin und das Amtsgericht Schwedt/Oder

2023 findet die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den Land- und Amtsgerichten für die Jahre 2024 bis 2028 statt. Die Schöffen nehmen sodann wie die Berufsrichter an Hauptverhandlungen teil.

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) haben die Gemeinden Vorschlagslisten zur Besetzung dieser Ämter aufzustellen. Es sollen darin alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.

Schwedter und Pinnower Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an dem Schöffenamt haben, können sich hierfür bis zum 22. Dezember 2022 schriftlich bewerben.

Aufgrund der Änderung des GVG dürfen nunmehr auch Personen, die in den beiden letzten Amtsperioden bereits das Schöffenamt ausgeübt haben, erneut als Schöffen gewählt werden. Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sollten über 25 und unter 70 Jahre alt sein sowie in der Stadt Schwedt/Oder bzw. der Gemeinde Pinnow wohnen.

Aus § 45 Abs. 1a DRiG ergeben sich verschiedene Schutzrechte für Schöffen. So sind sie z. B. für die Zeit ihrer Tätigkeit bei Gericht vom Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Sie erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt, können jedoch eine Entschädigung für beispielsweise Verdienstausfall und Fahrtkosten beanspruchen.

Die Stadtverwaltung erstellt eine Liste aller Kandidatinnen und Kandidaten und legt diese entsprechend der gesetzlichen Vorschrift im GVG der Stadtverordnetenversammlung bzw. der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vor. Ein Wahlausschuss beim Amtsgericht wählt dann aus der Vorschlagsliste die Schöffen für das Landgericht und das Amtsgericht.

Für das Bewerberformular und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Recht, Frau Krumm, Raum 3.81, Telefon 03332 446-135 oder an das Büro der Bürgermeisterin, Raum 3.71, Telefon 03332 446-206, im Rathaus, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder. Das Bewerbungsformular finden Sie auch unter Downloads zum Selbstausdrucken.

Bewerbungen adressieren Sie bitte an:

Stadt Schwedt/Oder
Abteilung Recht, Frau Krumm
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
16303 Schwedt/Oder.

Downloads

Bewerbung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Schwedt/Oder (PDF, nicht barrierefrei)

Bewerbung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Pinnow (PDF, nicht barrierefrei)

Gesetzliche Ausschlussgründe (PDF, nicht barrierefrei)

Datenschutzhinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) durch die Stadt Schwedt/Oder für die Schöffenwahl 2023 (PDF, nicht barrierefrei)