Normenkontrollanträge gegen Kita-Beitragssatzung abgewiesen (Archiv)
Das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 10.10.2019 die geltende Kita-Satzung der Stadt Schwedt/Oder für rechtmäßig erklärt.
Die geltende Kita-Satzung der Stadt Schwedt/Oder wurde im September 2018 mit zwei Normenkontrollverfahren vor dem OVG angegriffen, mit der Begründung, der Inhalt der Kitasatzungen und die zugrundeliegenden Kalkulationen seien rechtswidrig.
Das OVG hat der Stadt Schwedt/Oder durch die Entscheidung vom 10.10.2019 nunmehr bescheinigt, dass die Kita-Satzung in keinem Punkt gegen geltendes Recht verstoße. Die Verfahrensanträge der Antragsteller, die Kostenbeitragssatzung für unwirksam zu erklären, wurden vollumfänglich abgewiesen. Eine Revision gegen diese Entscheidung wurde nicht zugelassen. Durch die Entscheidung wurde der Stadt Schwedt/Oder damit beanstandungsfreies und sozialverträgliches Vorgehen bescheinigt. In den Normenkontrollverfahren vor dem OVG konnte darüber hinaus auch rechtlich Klarheit darüber geschaffen werden, ob bestimmte Kostenpositionen, die in der Vergangenheit beanstandungsfrei umgelegt werden konnten, auch weiterhin tatsächlich umgelegt werden können. Diese Rechtsprechung hat das OVG nunmehr klar bestätigt. Dies dürfte damit auch etwas mehr Klarheit in unterschiedliche Entscheidungen der Untergerichte bringen, welche in den letzten Monaten für Unruhe gesorgt haben.