Neuregelung des Wohngeldrechts (Archiv)
Durch die Einführung des neuen Wohngeldgesetzes zum 1. Januar 2009 kommt es zu deutlichen Leistungsverbesserungen für Wohngeldempfänger.
Wohngeldempfänger, die bereits Bescheide für das Jahr 2009 erhalten haben, sollten deshalb einen Erhöhungsantrag stellen.
Von der Abschaffung der Baualtersklassen bei Wohngebäuden profitieren künftig die Wohngeldempfänger, die in Wohnungen älterer Baujahre leben. Folgende weiteren Änderungen werden weiterhin wirksam:
- Erhöhung der Miethöchstbeträge
- Erhöhung der Tabellenwerte
- Einführung einer Heizkostenpauschale
Insgesamt wird sich nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das bundesdurchschnittliche Wohngeld durch die Novelle um rund 60 % von derzeit durchschnittlich 90 Euro auf durchschnittlich 142 Euro monatlich erhöhen. Die Zahl der Wohngeldhaushalte in der Bundesrepublik soll sich hierdurch von derzeit 470 000 auf 810 000 Haushalte erhöhen.
Es ist davon auszugehen, dass es durch die genannten Änderungen gelingen wird, einen Teil der Haushalte mit niedrigen Erwerbseinkommen, die derzeit ergänzendes ALG II beziehen, wieder in den Wohngeldbezug zurückzuführen.
Zur Sicherung einer zügigen Bearbeitung der Wohngeldanträge werden ab sofort in der Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung im Rathaus Haus 2, Zimmer 216 und 217 Antragsformulare ausgegeben und entgegengenommen.
Öffnungszeiten der Wohngeldbehörde:
Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Das erforderliche Programm zur Bearbeitung der Wohngeldanträge für 2009 steht der Wohngeldbehörde voraussichtlich ab Mitte Dezember 2008 zur Verfügung. Vorsorglich weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass es deshalb in der Anfangsphase der Umsetzung der Wohngeldnovelle zu Wartezeiten in der Bearbeitung von Neuanträgen und Erhöhungsanträgen kommen.