Insekten-Berater und -Beraterin gesucht (Archiv)
Die zu den Hautflüglern zählenden Hornissen, Wespen, Wildbienen und Hummeln sind in Deutschland gesetzlich geschützt. Neben den für alle Artengruppen geltenden allgemeinen Schutzvorschriften gelten für Hornissen, Hummeln und Wildbienen weitergehende Regelungen.
Hornissen, Hummeln und Wespen bilden nur im Sommer individuenreiche Staaten. Die einzelnen Königinnen überwintern versteckt und gründen im Frühjahr neue Völker. Aber auch solitär lebende Wildbienen fallen bisweilen auf, wenn viele Weibchen in enger Nachbarschaft ihre Brutröhren in den Boden graben. Vielerorts mangelt es an geeigneten natürlichen Neststandorten (Baumhöhlen, Steilwände), und die Tiere besiedeln dunkle geschützte Bereiche wie Dachböden, Geräteschuppen, Vogelnistkästen, Flaschencontainer oder Rollladenkästen. Im Boden nistende Arten tauchen oft auf Spielplätzen oder in Sandkästen auf.
Aus Angst vor den stachelbewehrten Insekten gehen dann alljährlich telefonische „Hilferufe" in den Ordnungsämtern der Gemeinden und bei der Unteren Naturschutzbehörde ein.
Hier kommen – hauptsächlich zwischen Mai und September Beraterinnen und Berater zum Einsatz. Sie verschaffen sich vor Ort ein Bild von der konkreten Situation. In enger Abstimmung mit den Betroffenen und der unteren Naturschutzbehörde suchen sie nach Lösungen, um Gefahren zu beseitigen und die Insektenvölker zu erhalten. Oft kann durch einfache Maßnahmen – z. B. die „Umleitung“ des Flugweges – geholfen werden, manchmal werden Nester an unproblematische Stellen umgesetzt. In vielen Fällen genügt schon eine telefonische Beratung.
Die künftigen Beraterinnen und Berater sollten deshalb über ein gutes Kommunikationsvermögen verfügen und im Sommerhalbjahr zeitlich flexibel sowie mobil sein.
Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Arbeitsmittel (z.B. Schutzanzüge) werden zur Verfügung gestellt. Für die Tätigkeit ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Interessierten wird zur Vorbereitung die Teilnahme am Lehrgang zur „Sachkunde für Pflege und Schutz von Hornissen, Wespen und Bienen“ angeboten.
Interessierte können sich bis 30. Juni 2023 mit kurzen Informationen zur eigenen Person und Motivation sowie Angaben zum gewünschten Einsatzgebiet (z. B. ein bestimmter Amtsbereich oder ein Altkreisgebiet) schriftlich oder per E-Mail amt68@uckermark.de bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark melden. Für weitere Auskünfte steht Dr. Torsten Blohm telefonisch unter der Rufnummer 03984 702868 zur Verfügung.