Hinweise zum Schulbeginn (Archiv)
Am 4. September 2017 fängt in Brandenburg das neue Schuljahr an. Für viele Kinder beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Gerade in den ersten Wochen bedürfen die Schulanfänger – in Schwedt sind das 195 Kinder – auf dem Weg zur und von der Schule nach Hause eines besonderen Schutzes.
Kinder in diesem Alter sehen, hören und reagieren anders, können drohende Gefahren nicht richtig einschätzen. Der Straßenverkehr wird somit zugleich Herausforderung und Gefahr. Auch Eltern müssen sich diesen neuen Bedingungen stellen und sollten ihre Kinder auf den neuen Lebensabschnitt vorbereiten.
Tipps für den Schulweg
- Zu Fuß sollten Eltern mit den Kindern den Schulweg gemeinsam planen und festlegen. Es ist eine sichere Route zu wählen. Der Weg zur Schule sollte nach Möglichkeit gemeinsam geübt werden. Bei der Straßenüberquerung sind vorhandene Zebrastreifen oder Fußgängerampeln zu nutzen.
- Beim Schulweg mit dem Auto ist auf den richtigen Kindersitz zu achten.
- Beim Schulweg mit dem Bus ist der Weg zur Bushaltestelle ebenfalls im Vorfeld zu üben. Dies gilt für Stadt und Land.
- Die Fahrt allein mit dem Fahrrad sollte nach Möglichkeit erst nach der Radfahrausbildung, also ab der 5. Klasse, erfolgen.
Der Weg zur Schule mit dem ÖPNV
Uckermarkweit nutzen mehr als 5.000 Schülerinnen und Schüler für ihren Schulweg den öffentlichen Personennahverkehr.
Am ersten Schultag fahren alle Kinder fahrscheinfrei zum Schulstandort und erhalten in der Schule den neuen Schülerfahrausweis. Ab dem zweiten Schultag sollte jeder beförderungsberechtigte Schüler einen Schülerfahrausweis bzw. gültigen Fahrausweis besitzen.
Im Laufe der sechs Wochen Sommerferien kam es auf den verschiedenen Linien der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft mbH (UVG) zu einigen Änderungen, die in dem PDF-Dokument „Fahrplaninformationen der UVG zum Schuljahresbeginn“ zusammengefasst sind (siehe Downloads).
Für viele Kinder heißt es zum ersten Mal mit dem Bus oder mit der Bahn fahren. Für den sicheren und reibungslosen Ablauf bietet die UVG einige Verhaltensregeln zum „Fahren mit dem Bus“ (siehe Downloads).
Der Schülerfahrausweis kann nicht nur für den Weg zur Schule genutzt werden – mit einer Erweiterung des Geltungsbereiches kann der Schülerfahrausweis in verschiedenen Stufenmodellen bis auf den gesamten Landkreis Uckermark aufgewertet werden. Diese Erweiterungsanträge sind in den UVG-Kundencentern erhältlich oder stehen auf der Homepage www.WirbewegenSie.de zum Download bereit.
Das Elterntaxi hilft Kindern nicht
Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD ermuntern zum Schulbeginn in Brandenburg alle Kinder, ihren Schulweg zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad zurückzulegen. Zugleich appellieren die Verbände an die Eltern, ihre Kinder dabei tatkräftig zu unterstützen. Nur so lässt sich ein souveränes Verhalten im Straßenverkehr trainieren.
„Es gibt meist keinen Grund, Kinder morgens mit dem Auto in die Schule zu chauffieren. Deswegen sollten Eltern gleich zu Beginn des neuen Schuljahres das Auto stehen lassen und die Kinder entweder zu Fuß begleiten oder sie in Laufgemeinschaften selbstständig losziehen lassen. Das entspannt die teils chaotische Verkehrssituation vor den Schulen am besten. Eltern, die ihr Kind bis vor das Schultor fahren, gefährden dabei oftmals andere Kinder. Hektisch geparkte Autos erzeugen insbesondere für Kinder unübersichtliche Situationen und den Kindern, die auf der Rückbank sitzen, wird das Erfolgserlebnis verwehrt, den Schulweg eigenständig bewältigen zu können“, betont Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Aktionstage „Zu Fuß zur Schule“: www.zu-fuss-zur-schule.de
Tipps für den sicheren Schulweg: www.vcd.org/sicher-zur-schule.html
Erobere Dir die Straße zurück: www.vcd.org/strasse-zurueckerobern