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Besuchsregeln im Klinikum Uckermark (Archiv)

Foto: Klinikeingang
Haupteingang zum Asklepios Klinikum Uckermark
„Im Zuge der schrittweisen Lockerungen der Corona-Maßnahmen werden im Asklepios Klinikum Uckermark wieder mehr Besucher zugelassen,“ sagt Ulrich Gnauck, Geschäftsführer des Schwedter Klinikums.

In Umsetzung der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg und zum Schutz sowohl der Kranken als auch der Beschäftigten bleiben gewisse Einschränkungen bestehen. Besucherinnen und Besucher benötigen weiterhin eine Freigabe durch den behandelnden Arzt, welche bereits bei Aufnahme des Patienten oder nach telefonischer Abstimmung erteilt wird. Mit dieser Besuchserlaubnis wird dann an der Rezeption ein Passierschein gegen Vorlage eines Pfands (Personalausweis, Führerschein, Krankenkassenkarte, etc.) ausgehändigt und dokumentiert. Die Rückgabe des Passierscheins wird nach Pfandrückgabe mit Uhrzeit vermerkt. Von Besuchen ausgeschlossen sind prinzipiell Personen mit Fieber, Erkältungssymptomen oder Magen-Darm-Erkrankungen.

Die Besuchsregelung betrifft ausschließlich den stationären Bereich. Die Arztpraxen des MVZ sind nach wie vor unter Einhaltung der Hygieneregeln, wie Tragen einer FFP2-Maske und Einhaltung des gültigen Mindestabstands von 1,5 Meter erreichbar.

(28. Februar 2022)

https://www.asklepios.com/schwedt