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Belästigung durch Straßenlärm (Archiv)

Kreuzung Lindenallee, Bahnhofstraße
Der Verkehr in der Stadt kann zur Lärmbelästigung führen.

Lärm ist eines der wichtigsten Umweltprobleme unserer Gesellschaft und Lärmminderung ein langfristiges Vorhaben. Der Lärmaktionsplan (LAP) legt Maßnahmen für den Straßenverkehr für die nächsten Jahre mit dem Ziel fest, die Zahl der durch Lärm betroffenen Menschen immer weiter zu verringern. Für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist die Kommune zuständig. Rechtliche Basis für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist die vom Europäischen Parlament eingeführte „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ – EU-Umgebungslärmrichtlinie. Diese wurde mit Gesetz vom 24. Juni 2004 in nationales Recht umgesetzt (BGBl I S. 1794) und die §§ 47 a bis 47 f neu in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen (Fassung vom 1. November 2005, BGBl. I S. 1865).

Die Bewertung des Umgebungslärmes begann bereits in den Jahren 2002 bis 2008 mit Erstellung von Lärmkarten für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Wichtigster Untersuchungsgegenstand im Land Brandenburg waren zunächst die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr oder einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von über 16.000 Kfz. Diese Kartierung wird in 5-Jahres-Schritten fortgesetzt, inzwischen für Hauptverkehrsstraßen ab 8.000 Kfz/24 h.

Als erster Schritt der Lärmbekämpfung wurde von der Stadt Schwedt/Oder eine Lärmaktionsplanung erarbeitet und im Jahr 2008 beschlossen. Handlungsrichtlinie hierfür war der bereits im Jahr 2007 von der Verwaltung vorgelegte Verkehrsentwicklungsplan (VEP). Beide Pläne haben die gleiche Zielrichtung und sind eng miteinander verwoben. Der in 5-Jahres-Schritten zu aktualisie-rende Lärmaktionsplan stellt die Weiterführung der Verkehrsentwicklungsplanung gemäß EU-Richtlinie dar.

Der für 2018 vorgelegte und zu diskutierende Lärmaktionsplan ist ein weiterer Schritt der Umsetzung der EU-Richtlinie und betrachtet auch städtische Bereiche, die Straßen mit einer Verkehrsstärke unter 8.000 Kfz/24 h aufweisen.

Breiten Raum und entsprechende inhaltliche Tiefe der Planung nehmen wie beim ersten Schritt insbesondere die Themen der EU-Umgebungslärmrichtlinie ein, mithin Maßnahmen zur Verhinderung oder wenigstens Minderung von Schäden und Belästigungen durch Umgebungslärm.

Gegenstand des Lärmaktionsplanes sind nach dieser Richtlinie hauptsächlich Maßnahmen, die der Verringerung des Straßenverkehrslärmes dienen:

  • Verlagerung bzw. Bündelung größerer Verkehrsströme
  • Verstetigung des Verkehrsablaufes und Verbesserung der Fahrbahnoberfläche
  • Förderung umweltfreundlicher Verkehrsarten, also Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr
     

Die berechnete Wirkung der Maßnahmen wird in Lärmkarten dargestellt und auf die Zahl der betroffenen Einwohner bezogen. Für die Umsetzung der Maßnahmen wird ein Zeitplan aufgestellt.

Zur Vorbereitung der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung soll im Rahmen einer Anhörung über den Lärmaktionsplan öffentlich informiert und beraten werden. Durch diese vorherige Beteiligung der Öffentlichkeit sollen der Plan qualifiziert und die Maßnahmen angepasst werden.

Die öffentliche Diskussion findet am Dienstag, den 29. Mai 2018, von 17:00 bis 18:30 Uhr, im Haus der Bildung und Technologie (Berliner Straße 52e), Raum 119/120 statt.

Das Programm gestaltet sich wie folgt:

  • Lärmaktionsplanung als Teil der Stadtpolitik, gesetzlicher Rahmen und Handlungsabläufe
  • Straßenverkehr und Lärm, kurze Einführung in die physikalischen Zusammenhänge
  • Bericht über ausgeführte Maßnahmen der bisherigen Lärmaktionsplanung
  • Maßnahmenplan 2018 für Schwedt/Oder
  • Aussprache zum Maßnahmenplan und weitere Vorschläge
     

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Abteilung Stadtplanung, lädt alle Interessierten herzlich ein und sieht einer regen Diskussion mit Interesse entgegen. Sofern bereits im Vorfeld der Veranstaltung Fragestellungen, Probleme oder ähnliches im Bezug auf Straßenlärm bestehen, können diese gern dem Fachbereich 3, per E-Mail (stadtentwicklung.stadt@schwedt.de) oder telefonisch (03332 446-342) vorab mitgeteilt werden, um dann in der Veranstaltung konkret beantwortet oder auch diskutiert zu werden.