Schulanmeldung
Die Stadt Schwedt/Oder hat per Satzung für jede Grundschule den Schulbezirk bestimmt, für den sie zuständig ist. Die Schülerinnen und Schüler besuchen die für die Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Schule.
Eltern mit schulpflichtigen Kindern werden durch eine öffentliche Bekanntmachung, die in der Regel im Monat Dezember im Amtsblatt veröffentlicht wird, zur Anmeldung aufgefordert.
Die Termine zur Schulanmeldung werden ebenfalls öffentlich bekannt gegeben. Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat der zuständigen Grundschule.
Eltern, die eine vorzeitige Einschulung ihrer Kinder wünschen, stellen einen formlosen Antrag bis zum Anmeldetermin an den Fachbereich Bildung, Jugend, Kultur und Sport.
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) § 50 ff
- Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Grundschule (VVSAufn)
- Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Das Formular „Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule“ erhalten Sie in der Grundschule bzw. hier als Download.