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Nutzung der kommunalen Sportstätten in Trägerschaft der Stadt

Hauptnutzer der kommunalen Sportstätten in Trägerschaft der Stadt Schwedt/Oder sind die Schulen im Rahmen des Schulsportes. In den Sportstätten (Sporthallen und Sportplätze) wird entsprechend der städtischen Möglichkeiten der Vereinssport abgesichert. Für andere Veranstaltungen kann eine kommunale Sporthalle oder ein kommunaler Sportplatz auf Antrag zur Verfügung gestellt werden, wenn dies ohne unvertretbare Beeinträchtigung des Schulsportes möglich ist und kommunalen Interessen nicht widerspricht.

Termine der Beantragung:

  • für regelmäßige Nutzer – jährlich neu bis zum 31. Mai auf schriftlichen Antrag
  • für Nutzung außerhalb des Belegungsplanes – 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung

Gebühren – Entgelte

  • Gebührensätze laut Sportstättengebührensatzung

Rechtsgrundlagen

  • Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
  • Sportstättensatzung
  • Sportstättengebührensatzung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Formular: Antrag zur Aufnahme in den Belegungsplan für den Übungs- und Trainingsbetrieb (3-fach)
  • Formular: Antrag zur Nutzung einer Sportstätte außerhalb des Belegungsplanes (3-fach)

Kontakt mit dem Fachbereich 7

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Schul-, Kultur-, Sport- und Jugendangelegenheiten

Ansprechpartner
Frau Evelyn Hänsel
Zimmer
Rathaus, Raum 3.52
Telefon
03332 446-771
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 7
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-702
sks.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen