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Grundstücksrechte und Dienstbarkeiten

Bei nachgewiesener Notwendigkeit bewilligt die Stadt Schwedt/Oder auf Antrag Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte, Leitungsrechte, Übernahme von Abstandsflächen) zu Lasten kommunaler Grundstücke.

Gebühren – Entgelte

  • für die Antragstellung: keine

Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • formloser Antrag

Kontakt mit der unteren Bauaufsichtsbehörde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner
Frau Christin Burghardt
Zimmer
Außenstelle, Raum 1.05
Telefon
03332 446-312
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 3
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 24
16303 Schwedt/Oder
Fax
bauordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen