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Anzeigen von Sprengungen bzw. Kampf­mittel­funden

Die Durchführung von Sprengungen (z. B. von Schornsteinen, Gebäuden o. ä.) im Gebiet der Stadt Schwedt/Oder ist 14 Tage vorher im Fachbereich Ordnung und Brandschutz der Stadt anzuzeigen.

Wer Kampfmittel entdeckt, besitzt oder Fund- oder Lagerstellen kennt, an denen Kampfmittel (Fundmunition) liegen, hat dies unverzüglich der Ordnungsbehörde anzuzeigen, außerhalb der Dienstzeit ist die Polizei zu benachrichtigen.

Gebühren

  • keine

Rechtsgrundlagen

  • 3. Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der z. Z. geltenden Fassung
  • Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel

Kontakt mit der Abteilung Ordnungswesen

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Ordnungswesen

Ansprechpartner
Frau Antonia Schmock (Vertretung: Frau Lisanne Blankenfeldt)
Zimmer
Rathaus, Raum 3.20
Telefon
03332 446-621
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
ordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen