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Entwurf des Bebauungsplanes „Einzelhandelsbetrieb Friedrich-Engels-Straße“ (Archiv)

Luftbild
Der Geltungs­bereich des Bebauungs­planes „Einzel­handels­betrieb in der Friedrich-Engels-Straße“ ist rot markiert. (Luftbild: Aerophoto Ltd. 2013)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in ihrer Sitzung am 30. März 2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Einzelhandelsbetrieb in der Friedrich-Engels-Straße“" (Nr. BV/321/22) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die beabsichtigte Betriebsverlagerung aufgrund von Erweiterungsabsichten des bestehenden Netto-Lebensmittelmarktes in der Friedrich-Engels-Straße 4. Umbaumaßnahmen auf dem bestehenden Grundstück sind nicht als wirtschaftlich anzusehen. Zum einen weist das Betriebsgrundstück nicht die nötige Fläche für eine Erweiterung auf, zum anderen ist das bestehende Gebäude am Ende seines Lebenszyklus angelangt. Der Betriebsstandort soll daher auf die gegenüberliegende Straßenseite verlagert und vergrößert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Einzelhandelsbetrieb in der Friedrich-Engels-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen und der Begründung einschließlich Umweltbericht, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 5. Mai 2022 bis einschließlich 10. Juni 2022

in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dienstsitz des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik), im Erdgeschoss links,

Montag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches öffentlich aus.

Auskünfte zur Planung werden telefonisch unter 03332 446-342 oder nach Terminvereinbarung jeweils zu den Sprechzeiten:

Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Fachbereich 3, Abt. 3.2, Raum 116 (Alte Fabrik) erteilt.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können mündlich zur Niederschrift oder schriftlich eingereicht werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Möchten Sie Stellungnahmen elektronisch übermitteln, nutzen Sie bitte die folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de.

Der Wortlaut der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum oben genannten Bebauungsplanentwurf im Amtsblatt für die Stadt Schwedt/Oder Nr. 4 vom 27. April 2022, Seite 8 und 9, ist zu beachten.

Downloads

Entwurf der Zeichnerischen Festsetzungen für den Bebauungsplan „Einzelhandelsbetrieb in der Friedrich-Engels-Straße“ (PDF, nicht barrierefrei)

Entwurf des Bebauungsplanes „Einzelhandelsbetrieb in der Friedrich-Engels-Straße“ (PDF, nicht barrierefrei)

Bekanntmachung im Amtsblatt (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungnahme des Landkreises Uckermark (PDF, nicht barrierefrei)

Schalltechnische Untersuchung 2020 (PDF, nicht barrierefrei)

Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF, nicht barrierefrei)