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Veranstaltung zur Grundsteuerreform (Archiv)

Bundesweit bewerten die Finanzämter ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu, so auch die brandenburgischen Finanzämter Grundstücke zwischen Elbe und Oder. Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen deshalb zwischen 1. Juli und 31. Oktober dieses Jahres für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.

Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können. Die Reform der Grundsteuerberechnung wurde notwendig, weil das  Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärte. Denn derzeit beruht die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese veralteten Einheitswerte führen aufgrund der seither eingetretenen und regional sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung, weshalb das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber verbindlich aufgab, die nun bevorstehende sachgerechte Neuregelung zu schaffen.

Infoveranstaltung

Foto: Eingangsbereich mit Mosaik und Aufsteller
Vereinshaus „Kosmonaut“, Berliner Straße 52a
Eine Grundsteuerwerterklärung müssen Bürgerinnen und Bürger für Grundstücke abgebeben, deren Eigentümerin oder Eigentümer sie am 1. Januar 2022 waren. Wie genau das funktioniert und welche Angaben in der Grundsteuerwerterklärung nötig sind, darüber informiert das Finanzamt Angermünde in einer Veranstaltung:

Wann: Mittwoch, 29. Juni 2022, ab 15.30 Uhr

Wo: Vereinshaus Kosmonaut, Berliner Straße 52a, 16303 Schwedt

Der Eintritt ist kostenlos. Die Veranstaltung wird rund zwei Stunden dauern.

Bitte melden Sie beim Finanzamt Angermünde – telefonisch (03331 267-0) oder per E-Mail poststelle.FA-Angermuende@fa.brandenburg.de – wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten.

Wichtig zu wissen: Anhand des festgestellten Grundsteuerwerts kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die Höhe der „neuen“ Grundsteuer berechnet und somit auch nicht auf der Veranstaltung genannt werden. Der aktuelle Hebesatz ist nicht auf die neu festgestellten Werte anzuwenden. Erst, wenn für die Mehrzahl der Grundstücke die Neubewertung erfolgt ist, kann durch die Städte und Gemeinden ein neuer Hebesatz für 2025 festgesetzt werden.

Hintergrund: Mehr Informationen zur Grundsteuerreform stellt Brandenburgs Finanzverwaltung auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de bereit. Hier finden sich Informationen für private Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Kommunen und steuerberatende Berufe. Zudem gibt es eine Liste der Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Die Steuerverwaltung bietet außerdem einen virtuellen Assistenten unter www.steuerchatbot.de.

Um Bodenrichtwerte leicht ermitteln zu können, stellt die Finanzverwaltung das Informationsportal Grundstücksdaten zur Verfügung.