Schulspeisung
Die Schulspeiseeinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Schwedt/Oder – Grundschulen – stehen allen Schülern und den in der Schuleinrichtung Beschäftigten offen. Das Essengeld wird über den Verkauf von Essenmarken im Voraus fällig.
Inhaber des Schwedter Sozialpasses können auf Antrag einen Zuschuss für das Mittagessen erhalten. Der Zuschuss wird auch Schwedter Schülerinnen und Schülern gewährt, die nicht eine Schule in Trägerschaft der Stadt Schwedt/Oder besuchen.
Seit 2010 gibt es eine Vernetzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg, die Informationen, Beratung und Unterstützung zum Thema Schulessen anbietet: www.schulverpflegung-brandenburg.de
Gebühren – Entgelte
- für Schülerinnen und Schüler: 1,63 EUR pro Portion, wenn keine Leistungen im Rahmen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes gewährt werden.
- für Lehrer und Mitarbeiter der Grundschulen: kalkuliertes Entgelt des jeweiligen Essenanbieters
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) § 113
- Satzung für die Schulspeisung der Stadt Schwedt/Oder
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Die Schüler bzw. Eltern bestellen das Essen bei dem jeweiligen Anbieter online. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung.