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Schulspeisung

Die Schulspeiseeinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Schwedt/Oder – Grundschulen – stehen allen Schülern und den in der Schuleinrichtung Beschäftigten offen. Das Essengeld wird über den Verkauf von Essenmarken im Voraus fällig.

Inhaber des Schwedter Sozialpasses können auf Antrag einen Zuschuss für das Mittagessen erhalten. Der Zuschuss wird auch Schwedter Schülerinnen und Schülern gewährt, die nicht eine Schule in Trägerschaft der Stadt Schwedt/Oder besuchen.

Seit 2010 gibt es eine Vernetzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg, die Informationen, Beratung und Unterstützung zum Thema Schulessen anbietet: www.schulverpflegung-brandenburg.de

Gebühren – Entgelte

  • für Schülerinnen und Schüler: 1,63 EUR pro Portion, wenn keine Leistungen im Rahmen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes gewährt werden.
  • für Lehrer und Mitarbeiter der Grundschulen: kalkuliertes Entgelt des jeweiligen Essenanbieters

Rechtsgrundlagen

  • Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) § 113
  • Satzung für die Schulspeisung der Stadt Schwedt/Oder

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Die Schüler bzw. Eltern bestellen das Essen bei dem jeweiligen Anbieter online. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung.

Kontakt mit dem Fachbereich 7

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Schul-, Kultur-, Sport- und Jugendangelegenheiten

Ansprechpartner
Frau Katarzyna Pinkowska
Zimmer
Rathaus, Raum 3.57
Telefon
03332 446-415
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 7
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-702
sks.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen

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