2018: Sanierung im Städtischen Wohnheim (Archiv)
Das städtische Wohnheim ist ein unterkellerter, 4-geschossiger Plattenbau. Bei der Maßnahme geht es um die Sanierung der haustechnischen Anlagen (Sanitär und Elektro). Die umfangreichen Leistungen sind in zwei Bauabschnitte aufgeteilt, von denen der erste bereits realisiert ist. Der zweite umfasst Arbeiten in allen Geschossen.
Das Gebäude wurde für die Realisierung nicht freigezogen. Die Arbeiten erfolgten im bewohnten Zustand im Zeitraum von Oktober 2017 bis Ende 2018.
Das Gebäude wurde ein Anfang der 1980er-Jahre errichtet. Es wurde 2012 in die Denkmalliste des Landes Brandenburg aufgenommen. Der Schutzumfang für das Gebäude als Stabsgebäude des ehemaligen Militärgefängnisses „… beschränkt sich auf die Lage und die äußere Hülle des Baukörpers“.
Seit 1994 wird das Gebäude als Wohnheim genutzt. Das Gebäude hat vier Etagen. Das Gebäude verfügt über keinen Personenaufzug, ist jedoch bereits mit einer Rampe im Eingangsbereich zugangsseitig behindertengerecht ausgeführt. Die Räumlichkeiten im Erdgeschoss sind mit Realisierung des 1. Bauabschnittes so ausgebildet, dass neben der Heimleitung und Verwaltung, Bewohner mit körperlichen Beeinträchtigungen hier untergebracht sind bzw. untergebracht werden können. Im ersten und zweiten Obergeschoss werden überwiegend Familien mit Kindern, Lebensgemeinschaften und weibliche Bewohner untergebracht. Im dritten Obergeschoss werden generell Männer eingewiesen.
In den letzten Jahren kam es immer häufiger zu Havarien infolge von undichten Wasserleitungen sowie zu Verstopfungen in den Schmutzwasserleitungen im Gebäude. Die Häufigkeit der Störfälle ist stetig steigend, so dass eine Sanierung dringend angezeigt ist. Mit der Realisierung des 1. Bauabschnittes im Jahr 2015 haben sich die Bedingungen für das Erdgeschoss und 1. Obergeschoss verbessert. Die neu installierten Küchen und Sanitärräume werden gut angenommen. Da in den darüber liegenden Geschossen noch die alten Sanitär- und Küchenbereiche genutzt werden müssen, hat sich die Häufigkeit der Havarien und Störfälle nicht wesentlich verringert.