Warntag 2023 (Archiv)
In Deutschland wurde ein Warnsystem entwickelt, das mehrere Warnmittel beinhaltet. Beim nächsten Warntag am 14. September 2023 wird erneut geprobt, um so vielen Menschen wie möglich das Thema nahezubringen. Rundfunk, Fernsehen und Internet sind wichtige Informationsquellen. Auch Sirenen, digitale Stadtinformationstafeln und Fahrgastinformationssysteme kommen zum Einsatz.
Im vorigen Jahr wurde erstmals die Warnung per Handy, also mittels sogenannter Cell-Broadcast-Nachricht, getestet. Ist das Handy eingeschaltet und nicht im Flugmodus, ist es kein älteres Modell und auf dem aktuellen Stand, dann ist der Empfang solcher Warnnachrichten möglich. Achten Sie am 14. September darauf, ob Sie eine solche Warnmeldung erhalten!
Eine Warnmeldung können Sie aber auch per App bekommen. Der Bund bietet dazu die Notfall-Informations- und Nachrichten-App, kurz Warn-App NINA, an. Das Herunterladen der App ist kostenlos. Sie können die Warn-App individuell für Ihren Standort einstellen. Integriert sind hier die unterschiedlichsten Gefahrenlagen. Neben Warnungen bei Gefahrstoffausbreitung oder Hochwasser gibt es auch Wetterwarnungen.
Amtliche Gefahrenhinweise des Bundes sind im Internet auf den Seiten www.warnung.bund.de und www.bbk.bund.de zu finden. Sie können sogar Warnmeldungen per RSS-Feed abonnieren.
Wenn allerdings kein Strom zu Verfügung steht, funktionieren einige Infokanäle nicht. Um für diesen Fall gerüstet zu sein, wird empfohlen, ein batteriebetriebenes Rundfunkgerät oder ein Kurbelradio mit UKW- und Mittelwellenempfang sowie ausreichend Reservebatterien vorzuhalten. Batterien sollten regelmäßig ausgewechselt werden, damit sie im Notfall auch gebrauchsfähig sind. Hilfreich kann auch ein Solarradio oder ein Autoradio sein.
Bevölkerungswarnung im Landkreis Uckermark wird ausgebaut
Seit der Flutkatastrophe im Ahrtal und dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine hat die Warnung und der Schutz der Bevölkerung wieder an Bedeutung gewonnen. Einige Städte und Gemeinden im Landkreis Uckermark planen deshalb, die Sirenenwarnstruktur weiter auszubauen.
Wie der für den Katastrophenschutz in der Kreisverwaltung zuständige Beigeordnete Frank Bretsch im Juli informierte, sollen 34 Bestandssirenen über ein Förderprogramm des Landes modernisiert werden. Entsprechende Vorhaben hatten die Städte Schwedt (11), Angermünde (7) und Lychen (3) sowie die Gemeinde Uckerland (13) bis zur Antragsfrist Ende Juni eingereicht. Bereits im letzten Jahr konnten über ein Förderprogramm des Bundes zehn neue Sirenen errichtet werden. Landkreisweit stieg die Gesamtzahl so auf 184 Sirenenstandorte.
Frank Bretsch fordert die Bürger dazu auf, sich vorsorglich mit der Bedeutung der Sirenensignale vertraut zu machen. Neben den Signalen zur Funktionsprobe, Probealarm (einmaliges Aufheulen von 15 Sekunden Dauer), und zur Alarmierung der Feuerwehr, dem Feueralarm (zweimal unterbrochener Dauerton von 1 Minute), werden sie auch zur Warnung vor Gefahr (auf- und abschwellender Heulton für 1 Minute) betrieben. Eine drohende Gefahr kann beispielsweise eine Überflutung, ein Orkan, ein Unfall in einem Chemiebetrieb oder auch eine Waffenbedrohung sein. Als Entwarnung gilt ein ununterbrochener Dauerton von 1 Minute.
Bedeutung der Sirenensignale: www.uckermark.de
Verhaltensregeln bei der Warnung vor Gefahr (Signal: auf- und abschwellender Heulton für 1 Minute):
- Ruhe bewahren
- Gebäude bzw. Wohnung aufsuchen
- Türen und Fenster schließem
- Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen!
- Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsage!
- Kinder in der Schule oder Kindertagesstätte lassen.
- Helfen Sie älteren und behinderten Menschen.
- Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau!
- Nur im Notfall die 110 oder 112 anrufen.
- Die Hilfskräfte sind auf freie Telefonleitungen angewiesen – besonders in den Mobilfunknetzen!
- Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen: Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern! – Schnelle Hilfe braucht freie Wege!
Weitere Infos auf:
www.warnung-der-bevoelkerung.de
www.uckermark.de/Ordnung-Verkehr-Sicherheit/Brand-und-Katastrophenschutz