Fachbereich 5: Bürgerangelegenheiten und Ortsteilbetreuung
Fachbereichsleiterin: Frau Joanna Medynska
Rathaus, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder
Raum 2.13, Telefon 03332 446-364, Telefax 03332 22116
E-Mail: buergeranliegen.stadt@schwedt.de
Beurkundung einer Geburt und Ausstellung einer Geburtsurkunde
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden. Wurde das Kind im Asklepios Klinikum Uckermark geboren, erfolgt die Anzeige der Geburt durch das Asklepios Klinikum Uckermark.
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Beurkundung eines Sterbefalls und Ausstellung einer Sterbeurkunde
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden. Zur Anzeige sind folgende Personen – und zwar in dieser Reihenfolge – verpflichtet:
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Urkundenanforderung
Im Standesamt können persönlich oder schriftlich folgende Urkunden bestellt werden:
Geburtsurkunde, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, mehrsprachige Geburtsurkunde,
Eheurkunde, beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, meh...