Bauantrag und Baugenehmigung
Die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schwedt/Oder erteilt Baugenehmigungen für die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung genehmigungspflichtiger baulicher Anlagen.
Ausführliche Information zu den bauauf...
Bauvorbescheid
Vor Einreichung des Bauantrages kann die Bauaufsichtsbehörde einzelne, der selbstständigen Beurteilung zugängliche Fragen zu einem Bauvorhaben, vor dem eigentlichen Bauantrag, durch schriftlichen Vorbescheid beantworten. Die zur Beurte...
Auskünfte zu baurechtlichen Fragen
Die Bauaufsicht der Stadt Schwedt/Oder berät Bauherren zu allen Fragen des öffentlichen Baurechtes.
Gebühren
Eine Stunde ist kostenfrei.
Ab der 2. Stunde wird eine Zeitgebühr von 97 EUR gemäß Brandenburgischer...
Bauaufsicht
Die untere Bauaufsichtsbehörde hat ihren Sitz in der Außenstelle: Leiterin Frau Angela Dominik, Raum 1.09, Telefon 03332 446-510.
BAUEN ONLINE
Bauherrn und Objektplaner haben die Möglichkeit, sich von zu Hause oder vom Büro aus über ihren Bauantrag zu informieren. Die elektronische Bauakte bringt Gewissheit über den aktuellen Stand der Bearbeitung.
Fachbereich 3: Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Fachbereichsleiter: Herr Frank Hein
Alte Fabrik, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12, 16303 Schwedt/Oder
Raum 115, Telefon 03332 446-341, Telefax 03332 446-243
E-Mail: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de