Halten gefährlicher Hunde
Mit der neuen Hundehalteverordnung, die zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist, schafft das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbare gefährliche Hunde aufgrund der Rasse, die sogenannten Rass...
Hund an- bzw. abmelden
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie unverzüglich nach Anschaffung bzw. nach Zuzug verpflichtet, diesen in der Stadtverwaltung steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden. Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen ...