Bebauungspläne, Stadtübersichtspläne
Im Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht können Interessenten Bebauungspläne oder Auszüge daraus, Satzungen, Texte sowie den Stadtübersichtsplan M 1 : 5000 (oder kleiner) gegen Gebühr erhalten.
Gebühren
entsprechend Ve...
Planungsrechtliche Stellungnahmen und Beratung
Im Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht erhalten Bürger, Betriebe, Institutionen, Grundstückseigentümer, Bauherren und Investoren Auskünfte zu bauplanungsrechtlichen, grundstücks- oder standortbezogenen Problemen. Sie...
Bürgerbeteiligung im Rahmen der städtebaulichen Planung
Von der Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder beschlossene Bebauungspläne oder Planvorhaben werden zur Wahrung der Bürgerbeteiligung und zur Konsultation der Träger öffentlicher Belange in der Alten Fabrik öffentlich ...
Fachbereich 3: Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Fachbereichsleiter: Herr Frank Hein
Alte Fabrik, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12, 16303 Schwedt/Oder
Raum 115, Telefon 03332 446-341, Telefax 03332 446-243
E-Mail: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de
Stadtentwicklung
Ziel der Stadtentwicklung und Stadtplanung ist es, im Rahmen von strategischen Konzepten und formellen Planungen die Entwicklung der Stadt zu steuern.
Aufstellungsverfahren
Im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) folgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eines Flächennutzungsplanes konkreten gesetzlichen Regelungen und Verfahrensschritten.
Rechtskräftige Bebauungspläne für das Stadtgebiet
Bebauungspläne regeln die Zulässigkeit von Vorhaben und die Art und Weise der zulässigen Nutzungen von Grundstücken.
Städtebauliche Satzungen
Städtebauliche Satzungen regeln im Wesentlichen die Abgrenzung des für eine Bebauung vorgesehenen „Innenbereiches“ zum „Außenbereich“.
Rechtskräftige Bebauungspläne für Ortsteile
Bebauungspläne regeln die Zulässigkeit von Vorhaben und die Art und Weise der zulässigen Nutzungen von Grundstücken. Hier sind die Pläne für die Ortsteile erfasst.