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Bebauungsplan

Bebauungspläne, Stadtübersichtspläne

Im Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht können Interessenten Bebauungspläne oder Auszüge daraus, Satzungen, Texte sowie den Stadtübersichtsplan M 1 : 5000 (oder kleiner) gegen Gebühr erhalten. Gebühren entsprechend Ve...

Planungsrechtliche Stellungnahmen und Beratung

Im Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht erhalten Bürger, Betriebe, Institutionen, Grundstückseigentümer, Bauherren und Investoren Auskünfte zu bauplanungsrechtlichen, grundstücks- oder standortbezogenen Problemen. Sie...

Bürgerbeteiligung im Rahmen der städtebaulichen Planung

Von der Stadtverordnetenversammlung Schwedt/Oder beschlossene Bebauungspläne oder Planvorhaben werden zur Wahrung der Bürgerbeteiligung und zur Konsultation der Träger öffentlicher Belange in der Alten Fabrik öffentlich ...

Fachbereich 3: Stadtentwicklung und Bauaufsicht

Fachbereichsleiter: Herr Frank Hein Alte Fabrik, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12, 16303 Schwedt/Oder Raum 115, Telefon 03332 446-341, Telefax 03332 446-243 E-Mail: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de

Stadtentwicklung

Ziel der Stadt­entwicklung und Stadt­planung ist es, im Rahmen von strate­gischen Konzepten und formellen Planungen die Ent­wicklung der Stadt zu steuern.

Aufstellungs­verfahren

Im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) folgt die Aufstellung eines Bebau­ungs­planes und eines Flächen­nutzungs­planes konkreten gesetz­lichen Rege­lungen und Verfahrens­schritten.

Rechtskräftige Bebauungspläne für das Stadtgebiet

Bebauungspläne regeln die Zulässigkeit von Vorhaben und die Art und Weise der zulässigen Nutzungen von Grundstücken.

Städtebauliche Satzungen

Städtebauliche Satzungen regeln im Wesentlichen die Abgrenzung des für eine Bebauung vorgesehenen „Innenbereiches“ zum „Außenbereich“.

Rechtskräftige Bebauungspläne für Ortsteile

Bebauungspläne regeln die Zulässigkeit von Vorhaben und die Art und Weise der zulässigen Nutzungen von Grundstücken. Hier sind die Pläne für die Ortsteile erfasst.