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Verbrennen von Stoffen im Freien

Das Entzünden und Abbrennen von Traditions-, Brauchtums- oder Lagerfeuern auf öffentlichen oder privaten Grundstücken bedarf der ordnungsbehördlichen Erlaubnis der Stadt Schwedt/Oder.

Das gelegentliche Abbrennen von kleinen Holzfeuern auf privaten Grundstücken im Freien ist genehmigungsfrei, soweit niemand gefährdet oder belästigt wird.

Bei Umzügen dürfen keine Pech-Fackeln mitgeführt werden. Andere Fackeln sind erlaubt, wenn für geeignete Löscheinrichtungen während des Umzuges gesorgt ist. Bei Kinderumzügen ist die Begleitung Erwachsener erforderlich.

Die Stadtordnung der Stadt Schwedt/Oder untersagt das Grillen auf Straßen und in öffentlichen Anlagen.

Gebühren

  • 10,00 EUR bis 75,00 EUR entsprechend GebO des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

Rechtsgrundlagen

  • Landesimmissionsschutzgesetz
  • Stadtordnung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • schriftlicher Antrag

Kontakt mit der Abteilung Ordnungswesen

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Ordnungswesen

Ansprechpartner
Frau Antonia Schmock (Vertretung: Frau Lisanne Blankenfeldt)
Zimmer
Rathaus, Raum 3.20
Telefon
03332 446-621
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
ordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen