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Wahlbehörde

Die Wahlbehörde ist bei jeder Wahl für das Erstellen des Wählerverzeichnisses und der Wahlbenachrichtigungskarten sowie für die Ausgestaltung der Wahllokale zuständig. Die amtlichen Bekanntmachungen zu den Wahlen werden online auf der Seite www.schwedt.eu/bekanntmachungen veröffentlicht.

Hinweis: Sie haben die Möglichkeit, Datenübermittlungen an Parteien, politische Vereinigungen u. a. aus dem Melderegister zu widersprechen: Sperrung von Melderegisterauskünften.

Rechtsgrundlagen

  • das jeweilige Gesetz für die anstehende Wahl

Kontakt mit der Wahlbehoerde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Wahlbehörde

Ansprechpartner
Frau Joanna Medynska
Zimmer
Rathaus, Raum 2.13
Telefon
03332 446-364
Ansprechpartner
Herr Tobias Steinbrück
Zimmer
Rathaus, Raum 1.12
Telefon
03332 446-853
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
wahlen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen

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