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Parken

Parkgebühren werden in Schwedt/Oder nur an einzelnen Stellen erhoben. Die öffentlichen Parkplätze können alle kostenfrei genutzt werden. Allerdings gibt es an einigen Orten zeitliche Befristungen, wie zum Beispiel am Rathaus. Hier sollte im Fahrzeug deutlich sichtbar eine Parkuhr eingestellt sein. Erfolgt eine Kontrolle durch berechtigte Mitarbeitende der Stadt, kann im Falle des Falles ein Bußgeldbescheid folgen.

Für privat bewirtschaftete Stellflächen sind die jeweiligen Eigentümerinnen bzw. Eigentümer verantwortlich. Ihnen obliegt die Herrichtung und Pflege dieser Plätze. Sie können Parkgebühren oder zeitliche Einschränkungen erheben.

Falsch geparkt: Auto abgeschleppt?

Wer sein Auto verkehrswidrig parkt, muss damit rechnen, dass es abgeschleppt wird, insbesondere wenn es den Verkehr behindert oder die Sicherheit gefährdet. In Schwedt/Oder werden abgeschleppte Autos bei der Feuerwehr in der Heinersdorfer Straße 8 (Karlsplatz), Telefon 03332 446-733 abgestellt. Nach Entrichtung der Umsetzungskosten kann das Auto dort wieder abgeholt werden.

Downloads

Satzung über die Erlaubnisse zu Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Schwedt/Oder (Sondernutzungssatzung) (PDF, nicht barrierefrei)

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Schwedt/Oder (Stadtordnung) (PDF, nicht barrierefrei)