Gewerbezentralregister-Auskunft
Das Gewerbezentralregister ist im Gegensatz zum Gewerberegister der örtlichen Gewerbebehörde ein zentrales Register, welches Eintragungen über Verwaltungsentscheidungen, die die Gewerbeausübung des Betroffenen regeln (z. B. Gewerbeuntersagungen, Widerrufe von Erlaubnissen, abgelehnte Anträge auf Zulassung einer Gewerbetätigkeit etc.) und rechtkräftige Bußgeldentscheidungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes stehen, enthält.
Registerführende Behörde ist das Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann sowohl eine natürliche (mit Wohnsitz in Schwedt/Oder) als auch eine juristische Person (mit Betriebssitz in Schwedt/Oder) beantragen.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz auch online beantragt werden.
Gebühren
- 13,00 EUR – für natürliche und juristische Personen
Rechtsgrundlagen
- § 150 Gewerbeordnung (GewO)
- Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengsetz – JVKostG)
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Registerauszug (z. B. Handelsregister) – bei juristischen Personen