Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Eheschließung (beide Partner deutsche Staatsangehörige)

Eine beabsichtigte Eheschließung ist durch die Eheschließenden bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden. Stellt der Standesbeamte kein Ehehindernis fest, teilt er mit, dass er die Eheschließung vornehmen kann. Die Ehe muss sechs Monate nach der Anmeldung geschlossen werden. Danach muss sie erneut angemeldet und geprüft werden.

Es besteht die Möglichkeit, im Berlischky-Pavillon oder im Criewener Schloss oder im Trauraum Augustiner Tor die Ehe zu schließen.

Das Standesamt ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.

Gebühren – Entgelte

  • 59,00 EUR (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
  • 49,00 bis 164,00 EUR (Vornahme der Eheschließung)
  • 16,00 EUR (Eheurkunde)
  • 8,00 EUR (für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird)

Rechtsgrundlagen

    • Personenstandsgesetz (PStG)
    • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV)
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
    • Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK), Tarifstelle 12, in der jetzt gültigen Fassung

      Anträge – Formulare – Unterlagen

      Familienstand ledig:

      • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
      • erweiterte Meldebescheinigung (nur erforderlich für eine Eheschließung in einem anderen Standesamt)
      • Personalausweis

      Familienstand geschieden:

      • Unterlagen wie bei Ledigen, zusätzlich
      • Eheurkunde
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil

      Familienstand verwitwet:

      • Unterlagen wie bei Ledigen, zusätzlich
      • Eheurkunde
      • Sterbeurkunde des Ehegatten

      Vertretung bei der Anmeldung:

      Ist einer der Eheschließenden verhindert, die beabsichtigte Eheschließung persönlich anzumelden, so soll er eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Eheschließenden einverstanden ist. Dazu gibt es das Formular: Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung.

          Kontakt mit dem Standesamt

          Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

          Datenschutz:*

          Zuständigkeit

          Standesamt

          Ansprechpartner
          Frau Karin Schütz
          Zimmer
          Rathaus, Raum 1.16
          Telefon
          03332 446-830
          Ansprechpartner
          Frau Doreen Wagner
          Zimmer
          Rathaus, Raum 1.14
          Telefon
          03332 446-833
          Ansprechpartner
          Frau Marie Hoffmann
          Zimmer
          Rathaus, Raum 1.15
          Telefon
          03332 446-832
          Adresse
          Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
          Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
          16303 Schwedt/Oder
          Fax
          03332 22116
          standesamt.stadt
          @schwedt.de
          Kontaktformular

          Sprechzeiten

          Di.
          9–12 und 13–18 Uhr
          Do.
          9–12 und 13–15 Uhr
          Online-Terminvergabe

          Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12. und an gesetzlichen Feiertagen

          Weitere Artikel