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Anerkennung der Vaterschaft

Die Beurkundung sämtlicher Erklärungen, durch die die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt (§ 1594 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB), der Anerkennung zugestimmt (§§ 1595, 1596, 1599 Abs. 2 BGB) oder diese widerrufen (§ 1597 Abs. 3 BGB) wird, kann im Standesamt vorgenommen werden. Sämtliche Erklärungen bedürfen der öffentlichen Beurkundung (§§ 1597 Abs. 1, 1599 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BGB). Die Anerkennung wird wirksam, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen vorliegen.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist schon vor Geburt des Kindes zulässig (§ 1594 Abs. 4 BGB).

Das Standesamt ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.

Gebühren – Entgelte

  • 33,00 EUR

Rechtsgrundlage

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK), Tarifstelle 12, in der jetzt gültigen Fassung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Persönliche Vorsprache der Eltern erforderlich
  • Personalausweise der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Falls die Mutter bereits verheiratet war, Eheurkunde und Nachweis über die Auflösung der Ehe

Kontakt mit dem Standesamt

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Standesamt

Ansprechpartner
Frau Karin Schütz
Zimmer
Rathaus, Raum 1.16
Telefon
03332 446-830
Ansprechpartner
Frau Doreen Wagner
Zimmer
Rathaus, Raum 1.14
Telefon
03332 446-833
Ansprechpartner
Frau Marie Hoffmann
Zimmer
Rathaus, Raum 1.15
Telefon
03332 446-832
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
standesamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Online-Terminvergabe

Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12. und an gesetzlichen Feiertagen