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Beurkundung eines Sterbefalls und Ausstellung einer Sterbeurkunde

Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden. Zur Anzeige sind folgende Personen – und zwar in dieser Reihenfolge – verpflichtet:

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
     

In den meisten Fällen erfolgt die Übergabe der erforderlichen Unterlagen durch ein Bestattungsinstitut. Nach umgehender Bearbeitung erhalten die Angehörigen die entsprechenden Urkunden.

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde (z. B. bei Verlust oder bei Anforderung durch Dritte) kann schriftlich oder nach persönlicher Vorsprache beantragt werden. Die Bearbeitung durch den Standesbeamten erfolgt nach Einsicht in das Sterbebuch sofort. Für die schriftliche Beantragung kann auch das Formular Urkundenbestellung verwendet werden.

Für die Zweitschrift der Sterbeurkunde ist immer die Behörde zuständig, die die Urkunde ausgestellt hat. Wurde die Sterbeurkunde im Standesamt Schwedt ausgestellt, dann kann auch nur dort eine weitere Urkunde angefertigt werden.

Das Standesamt ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.

Gebühren – Entgelte

  • 16,00 EUR (Sterbeurkunde)
  • 8,00 EUR (für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird)

Rechtsgrundlage

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
  • Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK), Tarifstelle 12, in der jetzt gültigen Fassung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • für Beurkundung eines Sterbefalls:
    • wenn der Verstorbene ledig war:
      Personalausweis,
      Geburtsurkunde des Verstorbenen
    • wenn der Verstorbene verheiratet war:
      Personalausweis des Verstorbenen,
      Eheurkunde,
      Geburtsurkunde des Verstorbenen und dessen Ehegatten
    • wenn der Verstorbene verwitwet war:
      Personalausweis des Verstorbenen,
      Eheurkunde,
      Sterbeurkunde des Ehepartners,
      Geburtsurkunde des Verstorbenen
    • wenn der Verstorbene geschieden war:
      Personalausweis des Verstorbenen,
      Eheurkunde,
      Scheidungsurteil,
      Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • für das Ausstellen einer Sterbeurkunde:
    • bei persönlicher Vorsprache:
      Personalausweis
    • bei schriftlicher Beantragung:
      Formular Urkundenbestellung mit Unterschrift,
      Gebühren in Vorkasse (Überweisung oder Verrechnungsscheck)

Kontakt mit dem Standesamt

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Standesamt

Ansprechpartner
Frau Karin Schütz
Zimmer
Rathaus, Raum 1.16
Telefon
03332 446-830
Ansprechpartner
Frau Doreen Wagner
Zimmer
Rathaus, Raum 1.14
Telefon
03332 446-833
Ansprechpartner
Frau Marie Hoffmann
Zimmer
Rathaus, Raum 1.15
Telefon
03332 446-832
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
standesamt.stadt
@schwedt.de
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