Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Ehefähigkeitszeugnis

Will ein Deutscher im Ausland heiraten und bedarf es dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses, so ist zu seiner Ausstellung der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Verlobte seinen Wohnsitz hat. Hat der Verlobte im Inland keinen Wohnsitz, so ist der Ort des letzten Wohnsitzes maßgebend.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab Tag der Ausstellung.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist persönlich zu beantragen. In Ausnahmefällen kann der andere Verlobte oder ein Bevollmächtigter das Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Dazu ist es erforderlich, das Formular „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung“ auszufüllen.

Das Standesamt ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.

Gebühren – Entgelte

  • 59,00 EUR (Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist)
  • 91,00 EUR (Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist)

Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
  • Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK), Tarifstelle 12, in der jetzt gültigen Fassung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Auf Grund der Spezifik der Eheschließung im Ausland erfahren Sie im Standesamt, welche Unterlagen zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt werden.

Kontakt mit dem Standesamt

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Standesamt

Ansprechpartner
Frau Karin Schütz
Zimmer
Rathaus, Raum 1.16
Telefon
03332 446-830
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
standesamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Online-Terminvergabe

Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12. und an gesetzlichen Feiertagen