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Ausnahme­genehmigung gemäß Landes­immissions­schutz­gesetz (Lärmschutz)

Die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr dient der Nachtruhe. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören, beispielsweise Musik. Auf öffentlichen Flächen, in öffentlichen Anlagen sowie sonstigen Anlagen, die der allgemeinen Benutzung dienen, dürfen Tongeräte, insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente u. ä. Geräte nicht benutzt werden. Begründete Ausnahmen können durch den Fachbereich Ordnung und Brandschutz der Stadt Schwedt/Oder zugelassen werden.

Die Ausnahmegenehmigung sollte rechtzeitig vor der Inanspruchnahme (ca. 14 Tage vorher) beantragt werden. 

Gebühren

  • 10,00 EUR bis 750,00 EUR

Rechtsgrundlagen

  • Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) §§ 10 und 11

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach §§ 10, 11 LImSchG

Kontakt mit der Abteilung Ordnungswesen

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Zuständigkeit

Ordnungswesen

Ansprechpartner
Frau Antonia Schmock (Vertretung: Frau Lisanne Blankenfeldt)
Zimmer
Rathaus, Raum 3.20
Telefon
03332 446-621
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
ordnungsamt.stadt
@schwedt.de
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