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Ausnahmegenehmigung gemäß StVO

Die Stadt Schwedt/Oder ist untere Verkehrsbehörde im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung.

Die untere Verkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Personen Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genehmigen. Für das Gebiet der Stadt Schwedt/Oder sind diese im Fachbereich Ordnung und Brandschutz zu beantragen.

Eine Dauerausnahmegenehmigung sollte rechtzeitig vor der Inanspruchnahme (ca. 14 Tage vorher) beantragt werden. Eine Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte wird sofort erteilt.

Gebühren

  • 10,20 EUR bis 767,00 EUR

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrs-Ordnung § 46 Abs. 1

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Formular: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 (1) StVO
  • Fomular: Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen
  • Fahrzeugkennzeichen
  • Schwerbehindertenausweis
  • 1 Passbild

Kontakt mit der Abteilung Ordnungswesen

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Untere Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpartner
Frau Antonia Schmock (Vertretung: Frau Lisanne Blankenfeldt)
Zimmer
Rathaus, Raum 3.20
Telefon
03332 446-621
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6, Abteilung Ordnungswesen
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
ordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen