Hundesteuer (An- und Abmeldung)
Hundesteuer wird für das Halten von Hunden durch natürliche Personen in der Stadt Schwedt/Oder erhoben. Nach Anschaffung eines Hundes ist dieser innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat (Hundehalter bzw. Hundehalterin).
Gleichzeitig mit der Anmeldung des Hundes für die Hundesteuer erfolgt die Anzeige bei der Ordnungsbehörde.
Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim übernommen wurden, erhalten für den Zeitraum von 12 Monaten eine Steuerbefreiung.
Die Abteilung Steuern ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.
Zahlungstermine
- 15. Februar, 15. August bzw. 1. Juli Hinweis zu den Zahlungsterminen
Steuern und Gebühren
- entsprechend Hundesteuersatzung und Verwaltungsgebührensatzung, Punkt 12.2.
Rechtsgrundlagen
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
- Hundesteuersatzung
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung – HundehV)
Anträge – Formulare – Unterlagen
Anmeldung:
- Formular: Hundesteuer-Anmeldung
- Formular: SEPA-Basislastschriftmandat
Abmeldung:
- Formular: Hundesteuer-Abmeldung
- Hundesteuermarke
- Bescheinigung vom Tierarzt (nur bei Tod des Hundes)
Befreiung von der Hundesteuer:
- Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "B", "Bl", "aG","Gl" oder "H"
- ggf. Bescheinigung vom Tierheim Schwedt/Oder
Antrag auf Ermäßigung:
- Nachweis zu den in § 4 der Hundesteuersatzung genannten Lebensumständen