Bebauungsplan „Johannishofer Weg/Flemsdorfer Dorfstraße“ (Archiv)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in ihrer Sitzung am 1. Dezember 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Johannishofer Weg/Flemsdorfer Dorfstraße, Ortsteil Flemsdorf“ beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist die verbindliche Sicherung eines Baugebietes, das vorwiegend dem Wohnen dienen soll.
Die Planungsunterlagen sind vom 7. April bis einschließlich 13. Mai 2022 in der Alten Fabrik, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12, im Erdgeschoss links, ausgelegt.
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Abrundungssatzung der Gemeinde Flemsdorf aus dem Jahr 1996. Dementsprechend muss das Plangebiet bauplanungsrechtlich dem „Außenbereich“ nach § 35 BauGB zugeordnet werden, eine Bebauung mit Wohngebäuden ist demnach unzulässig. Insofern ist es zur verbindlichen Sicherung eines dem o. g. Zweck entsprechenden Gebietes erforderlich, einen Bebauungsplan im Sinne § 8 BauGB aufzustellen. Wesentlicher Inhalt des Bebauungsplanes soll die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sein.
Der Bebauungsplan soll im „Normalverfahren“ (einschließlich einer zweistufigen/zweimaligen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange) aufgestellt werden. Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Die Kosten des Aufstellungsverfahrens tragen die Grundstückseigentümerinnen. Träger des Planverfahrens ist die Stadt Schwedt/Oder. Ein Anspruch auf Planerfolg besteht nicht.