Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilfläche des Bebauungsplans „Herrmannsberg II“ (Archiv)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 30. November 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Herrmannsberg II", Ortsteil Berkholz-Meyenburg in Schwedt/Oder beschlossen. Allgemeines Ziel der Planung ist die verbindliche Sicherung eines Baugebietes innerhalb des Geltungsbereiches der Planung, das vorwiegend dem Wohnen dienen soll (allgemeines Wohngebiet im Sinne § 4 der Baunutzungsverordnung – BauNVO) mit dem Zweck, die planungsrechtlichen Voraussetzungen u. a. für die Errichtung von Wohngebäuden zu schaffen.
Gemäß § 11 Abs. 5 des Gebietsänderungsgesetzes für das Amt Oder-Welse (GebietsÄGOder-Welse) gilt der Flächennutzungsplan des Amtes Oder-Welse, Blatt 3 (in der Fassung der Ausfertigung vom 26. Februar 2015) fort. Insofern ist dieser FNP weiterhin wirksam und für das Bebauungsplanverfahren beachtlich. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Berkholz-Meyenburg stellt die Plangebietsfläche als „Fläche für Landwirtschaft“ dar. In Anwendung des § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) soll mit der Aufstellung des in Rede stehenden Bebauungsplans gleichzeitig der Flächennutzungsplan im sog. Parallelverfahren geändert werden.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 20. April 2023 bis einschließlich 26. Mai 2023 in der Alten Fabrik, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12, im Erdgeschoss links, zu den entsprechenden Öffnungszeiten.
Die Bekanntmachung im Amtsblatt mit den genauen Daten zur Auslegung und die vorhanden Planungsunterlagen finden Sie im Downloadbereich.
Darüber hinaus werden in dem o. g. Zeitraum die relevanten Planunterlagen über das zentrale Planungsportal Brandenburg über nachfolgenden Link zugänglich gemacht:
https://planungsportal.brandenburg.de/plan/fb10e064-93e8-4bc9-ac94-b8b4ad6029a7
Stellungnahmen zur Planung können auch direkt über das Planungsportal abgegeben werden.