Sozialgebäude für Sportplatz Vierraden
Im Oktober 2023 begann die Maßnahme Neubau eines Sozialgebäudes. Bis Oktober bzw. November 2024 erfolgt der Neubau als erster Bauabschnitt. Danach bis September 2025 ist die Sanierung des Bestandsgebäudes geplant. Der An- und Abtransport der Baumaterialien soll über den Schwedenweg erfolgen.
Im nordöstlichen Bereich des Ortsteils Vierraden befindet sich die Sportstätte des ortsansässigen Sportvereins VfL Vierraden. Hier wird fast ganzjährig der komplette Trainings-und Spielbetrieb der Abteilung Fußball des Vereins durchgeführt. Inzwischen sind alle Altersklassen von den Bambini bis zu den Senioren mit insgesamt 9 Mannschaften vertreten. Des Weiteren wird die Sportstätte von allen anderen Abteilungen des Vereins als Vereinsheim und für Vereinsveranstaltungen genutzt.
Die Sportstätte besteht neben dem Rasenplatz aus einem kleinen Kunstrasenfeld, einem Beachvolleyballplatz, dem eigentlichen Vereinshaus mit Schleppdach und diversen Anbauten. Es ist davon auszugehen, dass die Sportstätte in den 1970er-Jahren errichtet und bis heute vom Verein – vor allem in Eigeninitiative – provisorisch erweitert wurde und instandgehalten wird.
Nach vielen Jahren der intensiven Nutzung wird es immer schwieriger, den sicherheitstechnischen, energetischen und funktionellen Anforderungen an eine Trainings- und Wettkampfstätte gerecht zu werden. Für Wettkampfveranstaltungen sind die vorhandenen Umkleidemöglichkeiten und Sanitäreinrichtungen im Bestandsgebäude mittlerweile völlig unzureichend.
So sind verschiedene Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude erforderlich. Neben der energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes, unter anderem mit der Verbesserung des Wärmeschutzes und der Erneuerung der Heizungs- und Elektroanlage, ist die Gestaltung einer separaten Schiedsrichterkabine mit Sanitäreinrichtung unumgänglich. Darüber hinaus sollen im Bestandsgebäude neue Wasch- und Lagermöglichkeiten für die Spielerbekleidung bzw. Spielerausrüstung geschaffen werden.
Da der Trainings- und Wettkampfbetrieb fast ganzjährig durchgeführt wird und auch während der Bauphase fortgeführt werden soll, ergeben sich für die Sanierung und den Neubau zwei Bauabschnitte. Im ersten Bauabschnitt erfolgt die Baufeldfreimachung mit kleineren Abbruchmaßnahmen und der anschließenden Errichtung des neuen Sozialgebäudes. Der zweite Bauabschnitt beginnt nach der Übergabe des neuen Sozialgebäudes an die Nutzer und umfasst die Sanierung des Bestandsgebäudes zuzüglich des Abbruchs diverser Anbauten, Schächte, Container sowie der Entkernung des Bestandsgebäudes.