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Auskünfte aus dem Grundstücksbelastungsregister

Die Bauaufsichtsbehörde führt ein Grundstücksbelastungsregister in das alle Baulasten und sonstige aus dem Baurecht resultierenden Auflagen, Beschränkungen und Beanstandungen öffentlich-rechtlicher Art eingetragen werden. Grundstückseigentümer, bevollmächtigte Personen und Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, haben die Möglichkeit eine Auskunft aus dem Grundstücksbelastungsregister zu beantragen.

Gebühren

gemäß Brandenburgischer Baugebührenordnung (BbgBauGebO)

Rechtsgrundlagen

Brandenburgische Bauordnung, Baugebührenordnung und weitere Landesverordnungen

Anträge – Formulare – Unterlagen

    • formloser schriftlicher Antrag auf Auskunft aus dem Grundstücksbelastungsregister mit Eigentümernachweis oder Vollmacht des Eigentümers

    Kontakt mit der unteren Bauaufsichtsbehörde

    Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

    Datenschutz:*

    Zuständigkeit

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner
    Frau Christin Burghardt
    Zimmer
    Außenstelle, Raum 1.05
    Telefon
    03332 446-312
    Adresse
    Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 3
    Dr.-Th.-Neubauer-Str. 24
    16303 Schwedt/Oder
    Fax
    bauordnungsamt.stadt
    @schwedt.de
    Kontaktformular

    Sprechzeiten

    Di.
    9–12 und 13–18 Uhr
    Do.
    9–12 und 13–15 Uhr
    Fr.
    9–12 Uhr
    Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen