Eis auf der Oder (Archiv)
Die Oder ist für die Schifffahrt gesperrt. Eine Kennzeichnung der Fahrrinne konnte nicht mehr gewährleistet werden.
Mit dem Sturmtief Axel kam auch der Winter nach Deutschland bis an den deutsch-polnischen Grenzfluss Oder und lässt den Strom erstarren. Durch die niedrigen Temperaturen der vergangenen Tage bilden sich derzeit die für die Oder so typischen runden Eisschollen (sogenannte „Brieger Gänse“), die sukzessive zu Treibeis zusammenfrieren.
Ob und wann es allerdings zum Einsatz der Eisbrecher kommen wird, werden die kommenden Tage entscheiden. Derzeit ist noch kein Eisstand zu verzeichnen. Je nachdem, wie sich die Temperaturen in den nächsten Tagen verändern, kann es sein, dass das Eis in engen Flussbereichen zum Stehen kommt und die Eisdecke weiter stromaufwärts anwächst. Derzeit fließt das Eis in Richtung Stettin gut ab.
Sechs Eisbrecher des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Eberswalde warten an ihrem Stützpunkt in Hohensaaten auf den ersten Eiseinsatz des Winters. Von polnischer Seite stehen sieben Eisbrecher zum Eisaufbruch zur Verfügung.
Der Eisaufbruch auf der Oder erfolgt in Zusammenarbeit deutscher und polnischer Behörden auf Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung. Die Gesamtleitung des Einsatzes der deutsch-polnischen Eisbrecherflotte obliegt der polnischen Seite, vertreten durch die Regionale Wasserwirtschaftsdirektion in Szczecin (RZGW Szczecin). Die Zuständigkeit auf deutscher Seite liegt beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Eberswalde. Jede Seite stellt die für den Einsatz auf der Oder erforderlichen Eisbrecher.
Aktuelle Daten zu Wasserständen an der Oder finden Sie als Dienstleistungsangebot der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes unter www.elwis.de und www.pegelonline.wsv.de sowie als Dienstleistungsangebot des Landes Brandenburg unter www.luis-bb.de und auf der Homepage des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Eberswalde unter dem Link „Fahrrinnen- und Tauchtiefen in ELWIS“.
Quelle: Pressemitteilung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Eberswalde vom 10. Januar 2017