Anmeldung für das Schuljahr 2020/2021 (Archiv)
Gemäß § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten. In begründeten Ausnahmefällen können Eltern eine Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen. Die Entscheidung wird durch die Schulleitung der aufnehmenden Schule getroffen.
Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
Schulbezirke
Jedes Wohngebiet ist einer örtlich zuständigen Grundschule zugeordnet.
Grundlage bildet die Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Schwedt/Oder (Schulbezirkssatzung), siehe Downloads. Die Schulbezirkssatzung ist in ihrer derzeit gültigen Fassung im Amtsblatt der Stadt Schwedt/Oder vom 27. Oktober 2018 öffentlich bekannt gemacht.
Anmeldung
Die Anmeldung der einzuschulenden Kinder erfolgt in der für ihre Wohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt örtlich zuständigen Grundschule an den nachfolgend festgelegten Terminen. Für Schulpflichtige aus den Überschneidungsgebieten bestimmt der Schulträger die örtlich zuständige Grundschule.
Grundschule „Bertolt Brecht“
18. Februar 2020, 12:00–16:00 Uhr
19. Februar 2020, 12:00–16:00 Uhr
20. Februar 2020, 12:00–16:00 Uhr
Astrid Lindgren Grundschule
18. Februar 2020, 09:00–14:00 Uhr
20. Februar 2020, 13:00–18:00 Uhr
21. Februar 2020, 09:00–11:30 Uhr
Erich Kästner-Grundschule
10. Februar 2020, 12:30–17:30 Uhr
12. Februar 2020, 12:30–17:30 Uhr
13. Februar 2020, 12:30–17:30 Uhr
Grundschule „Am Waldrand“
18. Februar 2020, 07:30–18:00 Uhr
19. Februar 2020, 07:30–16:30 Uhr
20. Februar 2020, 07:30–14:30 Uhr
Bei der Anmeldung wird der Lern-, Leistungs- und Entwicklungsstand Ihres Kindes festgestellt. Deshalb ist eine persönliche Vorstellung Ihres Kindes unter Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich. Wenn vorhanden, bringen Sie die Teilnahmebestätigung der Sprachstandsfeststellung sowie ggf. die Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs oder die Teilnahmebestätigung einer sprachtherapeutischen Behandlung mit.
Elternversammlungen
Die Grundschulen laden alle Eltern im Vorfeld zu einer Elternversammlung gesondert ein. Dort werden neben allgemeinen Informationen auch konkrete Anmeldetermine für die vorgenannten Zeiträume vergeben.