Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die förmliche Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde über den baulichen Abschluss einer Wohnung gegenüber anderen Wohnungen, Nutzungseinheiten und fremden Räumen. Eine Abgeschlossenhe...
Bestellung von Erbbaurechten
Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen bestellt die Stadt Schwedt/Oder auf Antrag Erbbaurechte an kommunalen Grundstücken.
Gebühren – Entgelte
Zustimmungsgebühr zur Belastung: 15,50 EUR
Rechtsgrundlagen
Verordnung über ...
Anschluss an die öffentliche Straße (Grundstücks- und Baustellenzufahrt, Zuwegung)
Um Grundstücke an die öffentliche Straße anzuschließen, insbesondere bei der Errichtung einer Grundstücks- und Baustellenzufahrt oder einer Zuwegung, sind Tiefbauarbeiten an einer öffentlichen Straße und ihren Nebenanlagen erforderlich, siehe ...
Grundstücksrechte und Dienstbarkeiten
Bei nachgewiesener Notwendigkeit bewilligt die Stadt Schwedt/Oder auf Antrag Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte, Leitungsrechte, Übernahme von Abstandsflächen) zu Lasten kommunaler Grundstücke...
Rechtliche Sicherung durch Eintragung von Baulasten
Zur dauerhaften Sicherung öffentlich-rechtlicher Anforderungen an ein Bauvorhaben verlangt die Brandenburgische Bauordnung die Eintragung einer Baulast (im Baulastenverzeichnis) des zu belastenden Grundstücks zu Gunsten der Gebietskörp...
Auskünfte aus dem Grundstücksbelastungsregister
Die Bauaufsichtsbehörde führt ein Grundstücksbelastungsregister in das alle Baulasten und sonstige aus dem Baurecht resultierenden Auflagen, Beschränkungen und Beanstandungen öffentlich-rechtlicher Art eingetragen werden. Gru...