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INTERREG IV A – Fonds für kleine Projekte (Archiv)

Der maximale Zuschuss der förderfähigen Gesamtausgaben eines Projektes beträgt 85 Prozent. Die förderfähigen Gesamtausgaben können bis zu 25.000 EUR pro Projekt betragen. Die Projektausgaben sind durch den Antragsteller vollständig vorzufinanzieren.

Antragsberechtigt sind gemeinnützig agierende Projektträger aus den Landkreisen

  • Vorpommern-Greifswald
  • Vorpommern-Rügen
  • Mecklenburger Seenplatte
  • Barnim und Uckermark.
     

Gefördert werden Projekte in den Bereichen

  • Kultur, Sport, Kinder-, Jugend- und Seniorenaustausch
  • soziale Integration
  • Gesundheit und Umweltschutz.

Workshops, Schulungen, Festivals

Im Rahmen der genannten Schwerpunkte können unter anderem Workshops, Schulungen, Festivals, gemeinsame Übungen oder auch gemeinsame Aktivitäten im Rahmen kommunaler Partnerschaften durchgeführt werden.

Die Maßnahme muss im deutschen Teil der Euroregion POMERANIA unter Mitwirkung und entsprechender Beteiligung eines nichtgewerblichen Projektpartners aus der Wojewodschaft Zachodniopomorskie, dem polnischen Teil des Fördergebietes, durchgeführt werden.

Die durch den Fonds geförderten Maßnahmen sollen die Entstehung neuer und die Festigung bereits bestehender grenzüberschreitender Kontakte unterstützen. Die Möglichkeiten des kleinen Fonds sollen Annäherung und Verständigung in der Grenzregion fördern

Um eine ordnungsgemäße Antragsbearbeitung und -entscheidung zu gewährleisten, sollte die Antragstellung 3 Monate vor Projektbeginn (Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrags) erfolgen.

Anträge können laufend eingereicht werden.

Die erforderlichen Unterlagen für eine Antragstellung stehen als Download unter http://www.pomerania.net/main.cfm – Fonds für kleine Projekte – zur Verfügung. Für Auskunft und Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Fonds für kleine Projekte telefonisch unter 039754-529-14/24/25 oder per Email unter info@pomerania.net zur Verfügung.

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung 

Die deutsch-polnische Begegnungsprojekte werden in der laufenden Förderperiode im Rahmen des Förderprogramms „Ziel 3 – Europäische territoriale Zusammenarbeit – Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Länder Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg und der Republik Polen (Wojewodschaft Westpommern)“ 2007–2013 mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung – INTERREG IV A – unterstützt.

Kontakt

de
Stadt Schwedt/Oder
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
16303 Schwedt/Oder
Telefon
03332 446-322
Fax
03332 22116
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen

Diese Website ist ein Portal der Stadt Schwedt/Oder.
www.schwedt.eu