Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation
Suche Hilfe

Hauptnavigation

Kommunale Marketing-Förderrichtlinie (Archiv)

Seit März 2020 hat uns das Corona-Virus (COVID-19) voll im Griff. Durch die harten Verordnungen zur Eindämmung des Virus durch die Bundesregierung und das Land Brandenburg konnte das Virus eingedämmt werden. Damit verbunden sind allerdings negative Effekte, die auch in Schwedt/Oder zu spüren sind. Durch die vorgeschriebene Schließung von Geschäften, dem Wegbrechen vieler Aufträge und dem Fernbleiben der Kunden sind Unternehmen in Existenznöte geraten. Die Stadt Schwedt/Oder möchte mit ihrer Kommunalen Marketingförderrichtlinie 2020/2021 ihre besonders betroffenen Unternehmen bei der Wiederbelebung ihrer Geschäfte unterstützen.

Was wird gefördert?

  • kleinteilige, nichtinvestive Marketingmaßnahmen
    Beispiele: Flyer, Plakate, Werbeanzeigen, Aktionen, Events, Ladendekoration, Webdarstellung, Give Aways, Merchandising, …)

Wer wird gefördert?

Alle von der SARS-COV-2-Eindämmungsverordnung vom 22. März 2020 betriebswirtschaftlich negativ betroffenen Einzelhandelsunternehmen, Gastronomiebetriebe und Dienstleistungsunternehmen in der Stadt Schwedt/Oder.

Was wird nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die bereits durch andere Förderprogramme gefördert werden
  • investive Maßnahmen
  • Verbrauchs- und Folgekosten
  • Personal-, Betriebs- und Sachkosten
  • Reisekosten, Honorare für Beratungsleistungen, Gutachten, Konzepte
  • Kosten für Unternehmens-, Steuer- und Rechtsberatung

Wie hoch ist die Förderung?

Jedes Unternehmen kann einen Zuschuss in Höhe von 100 € bis max. 1.500 € beantragen. Die Zuwendung beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten. Das Förderbudget beträgt insgesamt 100.000 €.

Kooperationen erwünscht!

Zur Förderung von unternehmensübergreifenden Initiativen können mehrere Antragsteller ihre Zuwendungen für eine gemeinsame Marketingmaßnahme verwenden. Jedes Unternehmen muss dafür aber einen gesonderten Förderantrag stellen und darin auf die Kooperation verweisen.

Wann kann ich einen Antrag stellen?

Anträge können bis 30. November 2021 gestellt werden und nur Berücksichtigung finden, solange das Förderbudget reicht (Windhundprinzip).

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Anträge sind bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung zu stellen. Dazu sind die entsprechenden Formulare zu verwenden diese finden Sie in den Anlagen.

Für Fragen steht Ihnen die Stabstelle Wirtschaftsförderung zur Verfügung.

Stadt Schwedt/Oder, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Herr Philip Pozdorecz

  • Frau Julia Schneider 03332 446-316
     

Wirtschaftsfoerderung.stadt@schwedt.de

Kontakt

de
Stadt Schwedt/Oder
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
16303 Schwedt/Oder
Telefon
03332 446-322
Fax
03332 22116
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen

Diese Website ist ein Portal der Stadt Schwedt/Oder.
www.schwedt.eu