Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
Technische Anschlussbedingungen (TAB) für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen in den Landkreisen Barnim, Oberhavel und Uckermark zur Integrierten Regionalleitstelle NordOst
Hier finden Sie Informationen aus dem Bereich „Vorbeugender Brandschutz“ zum Thema der Technischen Aufschalt- bzw. Technischen Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (BMA).
Brandmeldeanlagen übertragen empfangene Brandmeldungen aus Rauch- oder Wärmemeldern oder anderen Sensoren an eine Brandmelderzentrale, die wiederum die Übertragung zur Leitstelle der Feuerwehr vornimmt, die man als „alarmauslösende Stelle“ bezeichnet. Von dort werden dann Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei alarmiert. Um die technischen Parameter der Brandmeldeanlage, die notwendigen Vorrüstungen sowie die Übertragungswege beidseitig abzustimmen, sind diese Aufschaltbedingungen erforderlich. Sie geben dem Planer sowie dem Errichter die notwendigen Hinweise, wie die Anlage beschaffen sein muss, um einwandfrei mit der Technik der Leitstelle zu kommunizieren.
Da die Stadt Schwedt/Oder seit vielen Jahren über eine eigene Brandschutzdienststelle verfügt, sind eigene Aufschaltbedingungen formuliert worden. Solche Bedingungen waren auch von anderen Brandschutzdienststellen im Bereich der Leitstelle NordOst vorhanden und zum Teil seit Jahrzehnten gültig.
Aufgrund einer Initiative der Leitstelle NordOst haben die fünf Brandschutzdienststellen des Leitstellenbereiches 2021 intensiv kooperiert und neue und gemeinsame Richtlinien besprochen, so dass nunmehr in allen Bereichen die gleiche TAB gültig ist.
Die Technischen Aufschaltbedingungen der Stadt Schwedt/Oder treten mit der Veröffentlichung der neuen TAB am 1. Dezember 2021 außer Kraft.
Bei Fragen rund um das Thema „Vorbeugender Brandschutz“ und Brandmeldetechnik wenden Sie sich bitte an die Kollegen
Heiko Brunkau: 03332 446-756
E-Mail: hbrunkau@schwedt.de
Robert Schmidt: 03332 446-721
E-Mail: rschmidt@schwedt.de