Kosten und Gebühren
Einsätze zur Brandbekämpfung und Rettungseinsätze sind vom Grund her kostenfrei. Den Kostenersatz regelt der § 45 Brand- und Katastrophenschutzgesetz i. V. m. § 1 (2) der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebungen für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Schwedt/Oder.
Demnach sind beispielsweise kostenpflichtig:
- vorsätzlich grundlose Alarmierung der Feuerwehr,
- vorsätzliche Verursachung von Schäden oder Gefahren (Brandstiftungen),
- Beräumen von Unfallstellen,
- Beseitigung von Gefahr oder Schaden beim Umgang mit gefährlichen Gütern, soweit es sich nicht um Brände handelt,
- Beseitigung von Ölspuren,
- Gestellung von Brandsicherheitswachen,
- Tierrettung bzw. Tierbergung,
- Entfernung von Wasser aus Gebäuden.