Staatskanzlei

Der stellvertretende Regierungssprecher, Mario Faßbender, teilt zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts mit:

veröffentlicht am 15.03.2007

„Die Landesregierung begrüßt die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, den Abgeordneten Vietze und Sarrach weitgehend Einsicht in die Akten von Trennungsgeldempfängern zu geben. Damit ist in einer schwierigen Rechtsfrage Klarheit geschaffen worden. Das Urteil bestätigt die ursprüngliche Linie der Landesregierung (Kabinettentscheidung vom 17. Mai 2005), die Akteneinsicht grundsätzlich zuzulassen, besonders schutzbedürftige Informationen aus dem innersten Bereich der Lebensführung jedoch im Einzelfall zu schwärzen. Dieses Vorgehen war zwischenzeitlich aufgrund zweier oberverwaltungsgerichtlicher Beschlüsse, die die Landesregierung beachtet hat, nicht mehr möglich gewesen. Die Landesregierung wird das Urteil des Landesverfassungsgerichtes bei der Akteneinsichtgewährung eins zu eins umsetzen.“