Staatskanzlei

Bildungsminister Holger Rupprecht präsentiert Bericht zur Teilzeit-Verbeamtung – „Keine Nachteile für betroffene Lehrkräfte“

veröffentlicht am 23.01.2007

Bildungsminister Holger Rupprecht hat heute den Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Teilzeitverbeamtung im Kabinett vorgestellt. „Ich gehe nach wie vor davon aus, dass alle rund 7500 in Teilzeit ernannten Beamten korrekt vom Land Brandenburg verbeamtet wurden und dass dies auch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt werden wird“, so Rupprecht. „Und ich bin auch nach wie vor der Auffassung, dass unsere Entscheidung, Beamte in Teilzeit zu beschäftigen vor dem Hintergrund der einigungsbedingten Schwierigkeiten der neuen Länder vertretbar und korrekt ist.“ Wegen der verbreiteten Verunsicherung der betroffenen Lehrkräfte aufgrund der Entscheidung des Berlin-Brandenburgischen Oberverwaltungsgerichts vom vergangenen Jahr, dass Brandenburg angeblich fehlerhafte Verbeamtungsurkunden ausgestellt hat, hat die Landesregierung trotzdem geprüft, welche Auswirkungen eine Bestätigung dieses Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht hätte. Der Bildungsminister hatte sich bereits kurz nach dem OVG-Urteil im Frühjahr 2006 und auch danach mehrfach klar positioniert und erklärt, dass den Betroffenen keine finanziellen Nachteile entstehen – weder für die Vergangenheit, noch für die Zukunft – falls das BVerwG das Urteil bestätigen sollte. „Bei dieser Aussage bleibe ich uneingeschränkt“, sagt Rupprecht. „Für den Fall, dass das Bundesgericht die Urteile der Vorinstanzen bestätigt, sollen grundsätzlich die vom Urteil Betroffenen zum 1. August 2008 wieder verbeamtet werden und Vollzeit-Beamte sein. Im Kabinett gab es dazu einen Konsens, worüber ich sehr froh bin.“ Für Fälle– wie etwa diejenigen, die die Altersgrenze von 45 Jahren inzwischen überschritten haben – sollen so weit wie möglich großzügige Ausnahmeregelungen bzw. entsprechende gesetzliche Regelungen geschaffen werden. „Keine betroffene Lehrkraft soll nach dem Urteil des Gerichts finanziell schlechter gestellt werden, als sie ohne ein ‚negatives’ Urteil des Gerichts stehen würde“, betont der Bildungsminister. Die Neuverbeamtungen würden sich jedoch nicht von einem auf den anderen Tag nach der Urteilsverkündung umsetzen lassen, so Rupprecht. „Ich bitte um Verständnis, dass wir erst nach der Entscheidung des Gerichts und nach Auswertung der Urteilsbegründung entscheiden werden, wie wir im Einzelnen reagieren werden. Mit diesem Verfahren wird aber die zum jetzigen Zeitpunkt größtmögliche Rechtssicherheit gewährleistet.“