Staatskanzlei

Bisherige Erziehungsgeldstellen bearbeiten Elterngeldanträge

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 19.12.2006

Für das neue Elterngeld werden in Brandenburg die bisherigen 19 Erziehungsgeldstellen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Stadt Schwedt zuständig sein. Die Elterngeldanträge können ab 1. Januar nach Geburt eines Kindes eingereicht werden. Antragsformulare sowie eine Übersicht der Ansprechpartner in den Elterngeldstellen Brandenburgs sind dann unter der Internet-Adresse des Familienministeriums – www.masgf.brandenburg.de - abrufbar. Das Kabinett verabschiedete heute die entsprechende Rechtsverordnung zur Umsetzung des neuen Gesetzes in Brandenburg. Zum 1. Januar 2007 tritt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) in Kraft. Familienministerin Dagmar Ziegler begrüßte die neuen Regelungen als einen Anreiz für beide Partner, Kinder und Beschäftigung besser unter einen Hut zu bekommen. „Das Elterngeld unterstützt vor allem erwerbstätige Frauen, die einen qualifizierten Beruf haben. Es bietet auch Vätern die Chance, sich mehr als bisher um die Betreuung des Nachwuchses in den ersten Lebensmonaten zu kümmern“, betonte die Ministerin.